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Thema: Wohnungsgeldanspruch?

  1. #1
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    Frage Wohnungsgeldanspruch?

    Hallo liebe Leute,
    vielleicht könnt ihr einer Ahnungslosen helfen. Habe ich Anspruch auf Wohnungsgeld? Meine Daten: Gehalt ca. 875 netto + 290,00 Unterhalt für das Kind + 184 Kindergeld.
    Unsere Wohnung kostet incl. Nebenkosten 550,00 und wir sind ein 2 Personenaushalt (ich + Kind 11 Jahre).
    Habe ein bisschen angespart (ca. 5.000,00), eine Riesterente laufen und einen Bausparvertrag (Auszahlung 2013).
    So, fehlt was?
    Wäre ganz toll, wenn ihr mit helfen könntet.
    Gruß von einer Ahnungslosen

  2. #2
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    Standard AW: Wohnungsgeldanspruch?

    Hallo,

    wie hoch ist das Bruttoeinkommen?

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Wohnungsgeldanspruch?

    Sorry, hatte mich mit dem Einkommen vertan. Haben ja eine Gehalterhöhung bekommen. Jetzt liege ich bei 1311,00 brutto + 14,00 VWL = 1325,00 brutto und nach allen Abzügen genau bei 986,71 netto. Bei der Miete i.H.v. 550,00 ist nur Heizung + Wasser dabei. Strom, Abfall, ... zahle ich alles extra.
    Vielen Dank für die Hilfe und bis bald.
    Grüße

  4. #4
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    Standard AW: Wohnungsgeldanspruch?

    Hallo,

    es könnte ein Anspruch vorliegen, der je nach Mietstufe jedoch auch nur gering ausfallen könnte. Du solltest das unter wohngeldantrag.de selbst berechnen.

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Wohnungsgeldanspruch?

    Danke für die Antwort. Jedoch hätte ich noch ein Frage. Muss ich den Unterhalt für das Kind bei Punkt 4 der Wohngeld Berechnung angeben. Oder ist da der Unterhalt für Erwachsene gemeint (bekomme ich jedoch nicht). Vielen Dank für die Antwort.
    Viele Grüße

  6. #6
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    Standard AW: Wohnungsgeldanspruch?

    Hallo,

    Unterhalt ist Einkommen, welches angegeben werden muß.

    Gruß!

  7. #7
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    Standard AW: Wohnungsgeldanspruch?

    Okay danke, dann habe ich lt. diesem Wohngeld-Berechner "keinen Anspruch" auf Wohngeld, da ich eine Kaltmiete von 410,00 habe aber 140,00 Nebenkosten zahlen muss.
    Trotzdem Danke für die Mühe, war ein Versuch wert.
    Viele Grüße
    P.S. Hätte ich evtl. andere Ansprüche (evtl. Heizungskostenzuschuß, Kinderzuschlag oder ähnliches?).

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