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AW: Wohnungsgeldanspruch?
Hallo,
wie hoch ist das Bruttoeinkommen?
Gruß!
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AW: Wohnungsgeldanspruch?
Sorry, hatte mich mit dem Einkommen vertan. Haben ja eine Gehalterhöhung bekommen. Jetzt liege ich bei 1311,00 brutto + 14,00 VWL = 1325,00 brutto und nach allen Abzügen genau bei 986,71 netto. Bei der Miete i.H.v. 550,00 ist nur Heizung + Wasser dabei. Strom, Abfall, ... zahle ich alles extra.
Vielen Dank für die Hilfe und bis bald.
Grüße
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AW: Wohnungsgeldanspruch?
Hallo,
es könnte ein Anspruch vorliegen, der je nach Mietstufe jedoch auch nur gering ausfallen könnte. Du solltest das unter wohngeldantrag.de selbst berechnen.
Gruß!
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AW: Wohnungsgeldanspruch?
Danke für die Antwort. Jedoch hätte ich noch ein Frage. Muss ich den Unterhalt für das Kind bei Punkt 4 der Wohngeld Berechnung angeben. Oder ist da der Unterhalt für Erwachsene gemeint (bekomme ich jedoch nicht). Vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
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AW: Wohnungsgeldanspruch?
Hallo,
Unterhalt ist Einkommen, welches angegeben werden muß.
Gruß!
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AW: Wohnungsgeldanspruch?
Okay danke, dann habe ich lt. diesem Wohngeld-Berechner "keinen Anspruch" auf Wohngeld, da ich eine Kaltmiete von 410,00 habe aber 140,00 Nebenkosten zahlen muss.
Trotzdem Danke für die Mühe, war ein Versuch wert.
Viele Grüße
P.S. Hätte ich evtl. andere Ansprüche (evtl. Heizungskostenzuschuß, Kinderzuschlag oder ähnliches?).
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