Hallo,
ich bin gerade im 2. Lehrjahr meiner 2. Ausbildung.
Ich bin 24, werde in einem Monat 25. Kindergeld also nur noch einen Monat.
Da ich mit meinen Eltern nich mehr zurecht komme, möchte ich jetzt endlich ausziehen, doch mit meiner Ausbildungsvergütung ist das nie und nimmer machbar.
Ich verdiene brutto 450,- €, was ca. 356,- € netto ergibt. Im Juli und im Dezember bekomme ich jeweils 200,- € brutto Urlaubs-/Weihnachtsgeld.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld oder gibt es noch einer andere (evtl. höhere) Leistung, die mir zustehen würde?
Vielen Dank im Voraus
Kristin
Hallo,
es besteht weder ein Anspruch auf Wohngeld noch auf andere Leistungen.
Gruß!
Hallo Hoppel,
danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir evtl. auch kurz erklären, warum ich keinen Anspruch habe? Mein Gehalt liegt noch unter dem Hartz 4 Satz, und die bekommen immerhin auch einen Zuschuss zu Ihren Wohnkosten (Wohngehld direkt ist das nicht, ich weiß).
Ich meine, ist schon etwas ungerecht, denn mit Hartz 4 hätte ich mehr Geld zur Verfügung![]()
Hallo Hexe
bei mir ist es gerade auch das gleiche Thema.
Ich bin auch in meiner 2ten Ausbildung allerdings jetzt schon 25. Ich habe mich schon mal ein wenig vorher informiert. Du must erst BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, auch wenn du es nicht bekommen wirst, da eine 2te Ausbildung eigentlich nie unterstützt wird den mir wurde gesagt sie könnten mich ja in meinem ersten gelernten Beruf Landesweit einsetzen wie sie wollen. Muss ich dennoch einen Antrag stellen und wenn dieser schriftlich abgelehnt wird könnte man damit dann zur Wohngeldstelle gehen.
Ok ich weis nicht wo du wohnst und wie da so die grenzen sind. Aber mir wurde gesagt das ich einen Antrag stellen kann aber ich muss dann schon ausgezogen sein und schon einen Monat Miete bezahlt haben den die machen die sätze was man bekommt anhand der Miete und dem Einkommen fest wie viel man bekommen würde.
Ich finde das auch total ätzend. Den wie soll man vorher eine Mietezahlen wenn man weis das man sie sich nicht leisten kann und dann erst einen Antrag stellen, ist schon eine komische Rheinfolge wie sie das machen.
Also dein Gehalt was du verdienst muss eigentlich das meiste der Miete decken und wenn das schon nicht der fall ist wird es glaube ich schwer.
Stell einfach mal einen Antrag auf BAB ich konnte das telefonisch machen und bekomme jetzt hoffentlich mal die unterlagen zugeschickt.
Hallo,
@Kristin --> Dein Einkommen reicht nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes, Wohngeld ist jedoch keine Hilfe zum Lebensunterhalt.
@Angel -->Könnte man, ist jedoch im konkreten Fall ziemlich sinnlos.und wenn dieser schriftlich abgelehnt wird könnte man damit dann zur Wohngeldstelle gehen
Gruß!
Lesezeichen