Hallo,
ich studiere Zahnmedizin im 4. Semester an der Universität in Frankfurt am Main. Noch bin ich bafög-Bezieherin. Dies wird sich aber ab Oktober ändern, da ich die nötigen Leistungsnachweise nicht erbringen kann. Auch im 5. Semester wird es mir nicht möglich sein, die noch fehlenden Scheine nachzuholen, um wieder Anspruch auf bafög zu bekommen. Ich lebe zusammen mit meinem Freund, der seinerseits elternunabhängiges Bafög bezieht und einen Bildungskredit hat. Nun meine Frage:
Habe ich ab Oktober dann Anspruch auf Wohngeld? Zusätzlich habe ich auch noch einen KFW Kredit, aber dieser wird ja nicht als Einkommen geltend gemacht oder?
Vielen Dank im Voraus, ich hoffe Sie können mir etwas Licht ins Dunkle bringen.
Freundliche Grüße![]()
Achso vllt. noch ein paar Informationen zu Einnahmen und Ausgaben:
Einnahmen ich:
560€ KfW Studienkredit
Einnahmen mein Freund:
300€ Bildungskredit
540€ elternunabhängiges bafög
Miete:
550€ kalt, 700€ warm
Hallo,
da die Frage von Dir an etlichen Stellen im Internet gestellt wurde, verzichte ich auf eine Antwort hier.
Gruß!
Auch andere Fragen, die hier gestellt und beantwortet wurden finden sich doch an etlichen anderen Stellen im Internet.
Und wenn ich meine Antwort an anderer Stelle gefunden hätte, hätte ich mich sicher nicht hier angemeldet, in der Hoffnung das ich eine kompetente Antwort erhalte.
Ein Verweis auf entsprechende Internetseiten wäre wesentlich hilfreicher gewesen...
Hallo,
da Du die Frage bereits an eine auf Wohngeld spezialisierte Internetseite gestellt hast, sehe ich nicht ein, warum einerseits dort und andererseits hier geantwortet werden sollte.
Abgesehen davon: Du hast ja diese auf Wohngeld spezialisierte Seite gefunden. Warum sollte ich Dir also noch mal einen Link nennen, den Du schon hast.
Mir ist einfach meine Zeit zu schade für doppelte Antworten...
Gruß!
PS.: Übrigens - schau mal auf meinem Namen hier und auf den Namen des Antwortgeber auf der spezialisierten Seite. Klingelt es?
Das Sie die gleiche Person sind war mir schon schnell klar
Die Zeit, die sie aufgewendet haben um zu begründen, warum Sie diese Frage nicht beantworten wollen, wäre sinnvoller genutzt gewesen, wenn sie einfach die kurze knappe Antwort, die Sie mir an andere Stelle gegeben haben, nochmal gepostet hätten.
Möglicherweise hätten Sie erneuten Fragen dieser Art damit aus dem Weg gehen können.
Für alle, die es interessiert hier die Antworten von Hoppel an anderer Stelle zu meinem Fall:
- Es könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen
- Ich kann nachdem ich den Negativbescheid des bafög-Amts
erhalten habe, einen Antrag stellen
- Kredite (KfW Studienkredit, Bildungskredit) stellen kein
Einkommen dar
- Die Größe der Wohnung spielt bei der Berechnung des
Wohngelds keine Rolle
Freundliche Grüße![]()
Hallo,
Warum sollte ich das machen?wenn sie einfach die kurze knappe Antwort, die Sie mir an andere Stelle gegeben haben, nochmal gepostet hätten.
Übrigens Danke, daß ich auf Deine Fragen antworten durfte - für Dich scheint das ja ein selbstverständlicher Dienst zu sein.
Gruß!
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