Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal eine wichtige Frage.
Und zwar bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe.
Zu meiner Situation: Ich muss leider die 13. auf Grund einer Krankheit wiederholen. Gehe auf ein ganz normales Gymnasium. Mein Freund studiert jetzt in Aachen und deshalb habe ich vor die Schule zu wechseln, nach Aachen, und mit ihm zusammenzuziehen. Er hat keinen Anspruch auf BaFög weil seine Eltern zu viel verdienen und ich ja auch nicht auf Schüler BaFög, weil ich ja rein theoretisch noch bei meinen Eltern wohnen könnte. Daher habe ich ja generell Anspruch auf Wohngeld, richtig? Gibt es etwas, was dagegen sprechen würde? Unsere Wohnung wird ^voraussichtlich 420 Euro kalt kosten plus ca 70 Euro Nebenkosten ohne Heizkosten.
Ich erhalte 184 € Kindergeld, ca. 150 € von meiner Mutter und ca. 200 € von meinem Opa.
Ich denke Ihr habt alle Angaben, die ihr braucht. Also jetzt meine Frage, hat mein Antrag auf Wohngeld Chancen oder gibt es Dinge, die dagegen sprechen?
Vorab vielen Dank!
Hallo Sarah,
für die 13. Klasse eines Gymnasiums steht dir "dem Grunde nach" BAföG zu, was bedeutet, dass deine schulische Ausbidlung mit dem BAFöG förderungsfähig wäre. Der (auch theoretische) Anspruch auf BAföG schließt den Bezug von Wohngeld aus.
LG
Tinchen
* Ab der 10. Klasse
o Gymnasium
o Realschule
o Gesamtschule
o Hauptschule
Diese Schulformen werden nur gefördert, wenn Ihr nicht mehr bei den Eltern wohnt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
* Schulweg ist zu weit vom Elternhaus
* es liegt ein eigener Hausstand vor und es werden eigene Kinder von Euch betreut
* Ihr seid verheiratet oder geschieden
Und, dass ich diese Voraussetzungen nicht erfülle, ist egal?
Also kriege ich weder Schüler BAföG, noch Wohngeld?
Hallo Sarah,
ja, dem ist leider so. Primär gilt hier der Unterhalt durch die Eltern, die dir deine Ausbildung finanzieren müssen. Im Sinne des Gesetzes bist du so gesehen nicht hilfebedürftig, weshalb die Voraussetzungen für Wohngeld und BAföG nicht gegeben sind.
LG
Tinchen
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