Hallo,
Meine Tochter lebte bis Dezember 2010 bei uns Daheim.
Sie lebt jetzt in ein Heim für mehrfach behinderte Kinder.
Alle 13 Tage kommt sie nach Hause für 4 Tage und in den Ferien bleibt sie auch 2-3 Wochen.
Meine Tochter hat die Pflegestufe 3 im behinderten Ausweis folgende Merkzeichen. B ag H G
Bisher war es so das wir auf Grund dessen,Wohngeld bezogen.
Jetzt sollen wir kein Wohngeld mehr bekommen,obwohl wir das Zimmer von ihr noch halten und sie auch ihren 1ten Wohnsitz bei uns hat und hier Zuhause ihren Lebensmittelpunkt ist.
Zumal eine Rückführung in die Familie nicht ausgeschlossen ist.
Ist es nicht so,dass zu mindestens auf Grund ihres Zimmers bei uns ,sie mit zu den anzurechnenden Haushaltsmitgliedern gezählt werden muss?
Ist es Rechtens das meine Tochter aus der Berechnung ganz heraus fällt?
Vlg.
Hallo,
und hier Zuhause ihren Lebensmittelpunkt istDas widerspricht sich ein wenig: nach Deinen eigenen Angaben ist der Lebensnmittelpunkt eben nicht bei Euch, sondern im Heim, da die Tochter den weitaus größeren Anteil des Monats oder Jahres eben dort verbringt. Das könnte für das Amt ein entsprechendes Indiz sein, daß die Tochter nicht zu Eure Wohngemeinschaft gehört.Alle 13 Tage kommt sie nach Hause für 4 Tage und in den Ferien bleibt sie auch 2-3 Wochen
Was steht denn auf dm Bescheid zur Tochter?
Gruß!
Hallo,
Auf Grund dessen,dass meine Tochter noch nicht volljährig ist,ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorge recht habe und sie aus Therapiezwecken dort ist.
Wir ihre Familie sind,Geschwister,Oma ect und sie 14 Jahre bei uns lebte,sind wir ihr Lebensmittelpunkt.
Entscheidend dabei ist auch,dass sie uns in regelmäßigen Zeiten besucht und die Ferien bei uns verbringt.
Wenn sie keinen Kontakt mehr zu uns hätte,würde es anders aus sehen.
Leider warten wir noch auf den Bescheid von Amt.
Das er für uns negativ ausfallen wird,habe ich telefonisch von den bearbeitenden Sachbearbeiter erfahren.
Auch das er unsere Private Krankenversicherung nicht mit anrechnen wird.
Was auch nicht Rechtens ist.
Mein Mann ist Vorruheständler im Beamtenstatus und kann sich nicht anders versichern.
vlg.
Hallo,
Davon, daß Deine Tochter minderjährig ist, war bisher nicht die Rede. In einem solchen Falle ist zwar der Lebensmittelpunkt unabhängig vom Aufenthaltsort bei Euch. Allerdings könnte durch den 6monatigen Aufenthalt des Kindes in einem Heim ein eigener Wohngeldanspruch für das Kind selbst bestehen, wodurch es bei Euch aus dre Berechnung herausfällt.dass meine Tochter noch nicht volljährig ist
Dann würde ich erstmal abwarten. Alles andere ist Spekulation.Leider warten wir noch auf den Bescheid von Amt.
Was soll daran "nicht rechtens" sein? Die tatsächliche Höhe der KV wird bei dem Wohngeld nicht berücksichtigt, sondern nur eine maximale 10%tige Pauschale.Auch das er unsere Private Krankenversicherung nicht mit anrechnen wird.
Was auch nicht Rechtens ist.
Gruß!
Hallo,
Das es nur 10% sind weiß ich,davon schrieb ich auch nicht.
Sondern das die Pk GAR nicht mit angerechnet wird.
Gruss!
Hallo,
aja - und was ist eine Pk GAR?
Gruß!
Hallo,
PK - Private Krankenversicherung.
Gruß!
Hallo,
langsam habe ich keine Lust mehr zu antworten, wenn man Dir alles aus der Nase ziehen muß.
Mal abgesehen davon, daß die Abkürzung für eine Private Krankenversicherung PKV und nicht PK ist - was nun bedeutet GAR? Und handelt es sich um eine Kapital-, Risiko- oder normale Krankenversicherung?
Gruß!
Ne ich habe auch keine Lust mehr,denn es führt zu nichts.
Vergessen Sie es einfach.
Gruss....mit !
Hallo,
Stimmt. Lieber holst Du Dir Antworten in anderen Foren mit Leuten, die keine Ahnung von der Materie haben, deren Antwort Dir aber scheinbar besser gefallen. Blöd nur, dass die dortigen Antworten größtenteils Blödsinn sind und kaum etwas mit dem Bereich des Wohngeldes oder des Verwaltungsrechtes zu tun haben. Aber sie sind natürlich handlicher: weil die eigene Meinung bestätigend.Ne ich habe auch keine Lust mehr,denn es führt zu nichts
Ist ja auch desillusionierend, wenn man plötzlich trotz seiner vorgefaßten und in Stein gemeißelten Meinung eine andere Auffassung vorfindet.
Wenn Du schon bei ein paar Nachfragen und durchaus wichtigen und wahrscheinlich entscheidenden Hinweisen der Meinung bist,
dann hast Du entweder kein Problem oder willst nicht die Meinung von Wohngeldexperten lesen oder bist zu sehr von Deiner eigenen Ansicht überzeugt.es führt zu nichts
Nicht mein Problem...
Gruß!
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