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Thema: Einmaliger Privatverkauf

  1. #1
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    Standard Einmaliger Privatverkauf

    Hallo,
    ich beziehe seit ein paar Monaten Wohngeld. Nun überlege ich, mein Klavier zu verkaufen, was einen Wert von 3.000 bis 4.000 EUR hat. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das an der Berechnung meines Einkommens etwas ändert, d.h. ob der Verkauf zu meinem Einkommen dann dazugerechnet werden müsste?
    Danke, Mimi4

  2. #2
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    Standard AW: Einmaliger Privatverkauf

    Hallo,

    das wird in dem Monat des Verkaufes als Einkommen gewertet und geht dann in das Vermögen hinein.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Einmaliger Privatverkauf

    Hallo Hoppel,
    danke für die Antwort, aber das verstehe ich nicht.
    Soweit ich weiß, ist ja das Jahreseinkommen, nicht das Monatseinkommen, ausschlaggebend für die Wohngeldberechnung. Wird dann der Ertrag zu meinem bisherigen Jahreseinkommen dazugerechnet? In diesem Fall würde ich ja plötzlich wesentlich mehr verdient haben und meinen Wohngeldanspruch verlieren...

    Grüße,
    Mimi4

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: Einmaliger Privatverkauf

    Hallo,

    bei solchen Verkaufserlösen wird i.A. nur der Monat des Zuflusses gewertet. Ab dem darauf folgenden Monat geht es in das Vermögen über, womit eine Anrechnung auf das Jahr bezogen kaum sinnvoill wäre.

    Gruß!

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