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Thema: Langt unser Mindesteinkommen?

  1. #1
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    Standard Langt unser Mindesteinkommen?

    Bevor ich loslege, ein dickes Lob an alle, die hier kompetente Hilfestellungen geben. Toll, dass es dieses Seite und insbesondere die Foren gibt!
    Nun zu meinem konkreten Fall:
    Trotz der Lektüre des Wohngeldgesetzes und einiger entsprechender Beiträge hier, bin ich mir nicht sicher, ob meine Frau und ich das erforderliche Mindesteinkommen erreichen.
    Unsere Warmiete beträgt 700 Euro, Stromkosten liegen bei 40 Euro, die Krankenkasse bei 76.
    Unser Einkommen beträgt insgesamt 1080 Euro. Laut Wohngeldrechner ständen uns 356 Euro zu.

  2. #2
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    Standard AW: Langt unser Mindesteinkommen?

    Hallo,

    Laut Wohngeldrechner ständen uns 356 Euro zu
    Das ist absolut unrealistisch.

    Unser Einkommen beträgt insgesamt 1080 Euro
    Brutto oder Netto? Und wie hoch ist das jeweils andere Einkommen? Verfügt Ihr über ein nennenswertes Barvermögen?

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Langt unser Mindesteinkommen?

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,



    Das ist absolut unrealistisch.



    Brutto oder Netto? Und wie hoch ist das jeweils andere Einkommen? Verfügt Ihr über ein nennenswertes Barvermögen?

    Gruß!
    Hallo Hoppel,

    wir haben jeweils 400 Arbeitseinkommen (Netto wie Brutto) + 280 Euro Unterhalt.
    Der hohe Wohngeldbetrag kommt dadurch zustande, dass wir Werbungskosten in Höhe unseres gesamten Arbeitseinkommens geltend machen können (ist bissel kompliziert zu erklären aber diesen Tatbestand habe ich eingehend geprüft).
    Das wäre nur ein Problem, wenn das Mindesteinkommen nach Abzug der Werbungskosten berechnet wird.

    Wir verfügen in der Tat über ca. 35.000 Euro Vermögen, das jedoch ausschließlich durch Einnahmen entstanden ist, die nach meiner Kenntnis nicht wohngeldrechtlich relevant ist (angespartes Arbeitseinkommen ohne Einmalzahlungen sowie eine größere Schmerzensgeldzahlung).

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: Langt unser Mindesteinkommen?

    Hallo,

    geht nicht gegen Dich, aber ich hasse es, wenn jemand glaubt, durch bloßes Lesen irgendwelcher Gesetze und Internetseiten glaubt, etwas "eingehend geprüft" zu haben oder "nach seiner Kenntnis" vorzugehen. Es ist ja gut und schön, sich mit solchen Sachen auseinander zu setzen, bringt aber in den allermeisten Fällen nichts, weil bestimmte Abhängigkeiten nicht beachtet werden.

    Mehr aber hasse ich es - und DAS geht jetzt tatsächlich gegen Deine Antwort - wenn jemand einerseits Hilfe sucht und andererseits versucht, mit irgendeinem Gerede von wegen "eingehender Prüfung" und so zu beeindrucken und dann auch noch mit weiterem - sorry - Geschwafel irgendwelches Vermögen mit in diesem Zusammenhang vollkommen uninteressanten Argumenten tot zu reden versucht - was gerade bei letzterem vollkommen sinnlos ist, weil gerade dieses Vermögen in Sachen Mindesteinkommen positiv zu werten ist.

    Zu Deiner Antwort selbst:

    Deine "Prüfung" ist nichts wert, weil ein ganz entscheidender Faktor hinsichtlich der Werbungskosten bei dem Wohngeld nicht beachtet wurde, was die angebliche Wohngeldhöhe ganz entscheidend geringer ausfallen lassen dürfte. Den gemeinten Faktor wirst Du aber sicherlich nach "eingehender Prüfung" selbst herausfinden, weswegen ich mir entsprechende Hinweise verkneife.

    Abgesehen davon widerspricht sich die ganze Aussage von dir selbst: auch ohne "eingehende Prüfung" ergibt sich nämlich daraus, daß Ihr praktisch kein monatliches Erwerbseinkommen habt, also nicht in der Lage seid, die Miete, geschweige denn den Lebensunterhalt aus Eurem Einkommen zu finanzieren.

    In Sachen Vermögen, das ja nach "Deiner Kenntnis" wohngeldrechtlich nicht relevant ist, liegst Du auch hier vollkommen falsch. Gerade hinsichtlich des Mindesteinkommens ist gerade das Vermögen durchaus relevant. Und das hat nichts Einmal- oder Schmerzengeldzahlungen zu tun.

    Sorry, aber Deine Antwort ist mir viel zu selbstsicher mit falschem Wissen angefüllt, um hier ernsthaft zu antworten. Denn ich weiß jetzt schon, daß sich daraus nur ein sinnloser Streit entwickelt.

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Langt unser Mindesteinkommen?

    Wie in meiner privaten Nachricht erwähnt, war es nicht meine Absicht dir auf den Schlips zu treten - insbesondere nicht, indem ich deine Expertise in Frage stelle. Ich finde es im Gegenteil wie gesagt bewundernswert, dass du in deiner Freizeit fremden Mitmenschen - die in aller Regel in prekären finanziellen Lebenslagen sein dürften - dein Wissen unentgeltlich zur Verfügung stellst.

    Was ich im Bezug auf unser Vermögen ausdrücken wollte war lediglich, dass es nicht dazu führen sollte, dass wir wegen zu hoher Einnahmen kein Wohngeld bekommen. Wenn ich es recht verstanden habe, könnte dies auch anderes sein und nur deshalb habe ich es erwähnt, damit du dir eine entsprechene Nachfrage sparen kannst.

  6. #6
    Super-Moderator
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    Standard AW: Langt unser Mindesteinkommen?

    Hallo,

    alles klar.

    Das Mindesteinkommen wird nach Deinen Angaben nicht mal im Ansatz auch nur annähernd erreicht, da die Werbunskosten durchaus eine Rolle spielen. Insofern würde das Wohngeld deswegen abgelehnt werden. Im übrigen würde das auch ohne Werbungskosten zutreffen.

    Abgesehen davon spielt hier die Frage der Plausibilität herein: wer macht schon einen Job quasi kostenlos? Das könnte dem Wohngeldamt aufstoßen und zu Problemen führen.

    Retten würde Euch das Barvermögen. Kann man entsprechendes Vermögen nachweisen, aus dem man den Lebensunterhalt bestreitet, ist der Wohngeldanspruch wieder da.

    Vergiß nicht, in einem eventuellen Antrag die Einnahmen aus Vermögen anzugeben.

    Gruß!

  7. #7
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    Standard AW: Langt unser Mindesteinkommen?

    Alles klar, besten Dank! Werden alles haarklein angeben und dem Wohngeldamt mittels Arbeits- und Ausbildungsvertrag sowie persönlicher Erläuterung transparent machen, warum der Lohn so niedrig ist.

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