Hallo, und danke im Voraus fürs Lesen.
Meine Freundin und ich, 27 Jahre alt (wir sind beide Studenten) wohnen seit einem halben Jahr zusammen. Da ich im 16. Semester studiere, bin ich prinzipiell nicht mehr bafögberechtigt (Negativbescheid müsste die Tage in der Post sein), womit ein theoretischer Wohngeldanspruch besteht.
Bei unserer Einkommensituation bin ich allerdings unschlüssig, ob wir jetzt unter, in oder über der Spanne liegen.
Die Situation gestaltet sich wie folgt:
200€ (Minijob 1 ich)
200€ (Minijob 2 ich)
120€ (Unterstützung meiner Eltern)
150€ (Stipendium ich)
400€ (Minijob sie)
184€ (Kindergeld sie, gezahlt von ihrer Mutter, also auch Unterhalt?)
180€ (Halbwaisenrente sie; ich bin mir bei dem Betrag nicht hundertprozentig sicher)
50€ (Unterstützung ihrer Mutter)
=1484€
Damit lägen wir in Wiesbaden (VI) etwa 200€ über der Grenze für 2 Personen, die laut Internet bei 1265€ liegen soll.
Davon müsste ich, wenn ich das Prinzip richtig verstanden habe, noch folgende Beträge abziehen:
144€ Krankenkasse (ich, Freiwillige Versicherung für Studierende)
außerdem Werbungskosten 152€ (für zwei Personen jeweils 1/12 Pauschbetrag 76€)
Damit lägen wir bei einem "Netto"-Einkommen von 1188€.
Habe ich bei dieser Berechnung alles bedacht, oder fehlt hier noch ein Posten, wie etwa ein prozentualer Anteil, der noch irgendwo abgezogen wird? Oder habe ich zuviel abgezogen? Ich bin mir unsicher
Unsere Miete setzt sich zusammen aus 550€ KM und 75€ NK.
Wird bei der Mietstufe VI zur Berechnung des Mindesteinkommens die "zu berücksichtigende Miete" (501€) oder die tatsächliche Miete berechnet (625€)?
Und viel wichtiger als das noch: Besteht Hoffnung, dass ich Wohngeld bekomme, oder kann ich mir den Weg zum Amt sparen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jan
Geändert von Der_Jan (10.05.2011 um 22:51 Uhr) Grund: Noch etwas Struktur reingebracht, man soll hier ja nicht Rätsel raten.
Hallo,
Falsch: Die Grenze liegt in Eurem Fall bei 1.322 €.Damit lägen wir in Wiesbaden (VI) etwa 200€ über der Grenze für 2 Personen, die laut Internet bei 1265€ liegen soll.
Nein, denn Deine "Berechnung" ist falsch. Du kannst 1. nicht von dem genannten Höchtseinkommen die KK abziehen (die entsprechende Pauschale ist bei dem Betrag bereits berücksichtigt), 2. wird bei dem Wohngeld nicht der tatsächliche KV-Netrag berücksichtigt und 3. wird nur bei der Rente eine WK-Pauschale berücksichtiugt. Insofern ist Deine doppelte Anrechnung der WK falsch.Habe ich bei dieser Berechnung alles bedacht
Die tatsächliche.Wird bei der Mietstufe VI zur Berechnung des Mindesteinkommens die "zu berücksichtigende Miete" (501€) oder die tatsächliche Miete berechnet (625€)?
Nein. Zwar wird das Stipendium nur zur Hälfte angerechnet, aber dennoch seid Ihr über die Höchsteinkommensgrenze, weswegen kein Anspruch bestehen dürfte.Besteht Hoffnung, dass ich Wohngeld bekomme
Gruß!
Ich habe aus Angst, dass das stimmt, jetzt mal nachgerechnet und festgestellt, ich habe mich bei den WK total verschätzt.Nein, denn Deine "Berechnung" ist falsch. Du kannst 1. nicht von dem genannten Höchtseinkommen die KK abziehen (die entsprechende Pauschale ist bei dem Betrag bereits berücksichtigt), 2. wird bei dem Wohngeld nicht der tatsächliche KV-Netrag berücksichtigt und 3. wird nur bei der Rente eine WK-Pauschale berücksichtiugt. Insofern ist Deine doppelte Anrechnung der WK falsch.
Ich habe mich schlau gemacht, was alles dazuzählt, mit dem Weg zur Arbeitsstätten, Uni und dem, was unter Dienstfahrten fällt, Verpflegungspauschalen, Aufwendungen für Semesterbeiträge und Literatur komme ich auf knapp unter 2000€.
Für meine Freundin würde, geschätzt, nochmal mindestens die 920€-Pauschale infrage kommen, weil sie ja ähnliche Bedingungen hat wie ich (aber nicht ganz so viel an der Uni ist und einige Dienstfahrten wegfallen).
Damit ergäbe sich schätzungsweise ein als WK abzuziehender Betrag (den wir dann tatsächlich nachweisen müssten, weil er über den Pauschbeträgen liegt) von etwa 3000€, monatlich also etwa 250€. Und da diese ja tatsächlich anfallen, müssten wir sie auch absetzen können.
Damit lägen wir bei etwa 1234€ und somit deutlich innerhalb dieser Grenze.
Heißt das, unser Einkommen wird mit 75€ weniger berechnet? Falls ja, interessehalber: warum?Nein. Zwar wird das Stipendium nur zur Hälfte angerechnet, aber dennoch seid Ihr über die Höchsteinkommensgrenze, weswegen kein Anspruch bestehen dürfte.
Gruß!
Vielen Dank für die erste schnelle Antwort und liebe Grüße,
Jan
Hallo,
Ich habe mich schlau gemacht, was alles dazuzählt, mit dem Weg zur Arbeitsstätten, Uni und dem, was unter Dienstfahrten fällt, Verpflegungspauschalen, Aufwendungen für Semesterbeiträge und Literatur komme ich auf knapp unter 2000€.Mag ja sein - hat aber kaum etwas mit Wohngeld zu tun. Du erzielst kein (für die WK ausreichendes) Einkommen aus Erwerbstätigkeit und die eventuellen WK für das Studium zählen auch nicht. Deine Freundin mag zwar angesichts Ihres Einkommen aus Erwerbstätigkeit unter die Puaschale fallen, was aber auch nichts ändern dürfte.Und da diese ja tatsächlich anfallen, müssten wir sie auch absetzen können.
Insofern bleibt es bei meiner Einschätzung, daß kein Anspruch besteht.
Gruß!
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