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Thema: Ausfüllhilfe bei Wohngeld. was steht mir zu?

  1. #1
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    Standard Ausfüllhilfe bei Wohngeld. was steht mir zu?

    Hallo,

    ich bekomme Studienabschlusshilfe als 100% Staatsdarlehn und habe laut Internet Anspruch auf Wohngeld. Einen Antrag habe ich gestellt. Jetzt kam ein Schreiben, dass noch Infos fehlen und ich bin etwas verwirrt.
    1) Nachweis über aktuelle Höhe des Einkomen.
    2) Erklärung wie ich Lebesnunterhalt sicher stelle.

    Ich weiß nicht so recht was die wollen.
    Ich gehe nicht Arbeiten. Habe also kein Einkommen. So ist meine Situation:

    ich bekomme 670 Darlehn, habe kein Vermögen, kein Erspartes nix. Bin sogar weil es vorne und hinten nicht reicht in den Miesen mit meinem Konto. Daher leihen mir Opa 100 und Mutti 77€ jeden Monat. Was ich (wenn ich Wohngeld bekäme), vielleicht nicht alles in Anspruch nehmen müsste. Denn Schulden machen ist doof.

    Sonst habe ich keine Einkünfte.
    An Ausgaben habe ich 85€ Krankenkasse, 360 Warmmiete plus weiter laufende Kosten wie Strom.

    Nun weiß ich nicht was ich angeben soll/muss?
    Muss ich auch angeben, wenn ich mal Blutspenden gehe, was ich manchmal mache, wenn es mega knapp mit Geld wird?

    Wie viel steht mir denn überhaupt an Wohngeld zu?

    Ich würde gerne von den ganzen Schulden wegkommen. Wenn ich also Wohngeld bekomme und meiner Familie sage,ich möchte ich Darlehen nicht mehr, wie verhält es sich mit dem Wohngeld? Denn das Geld meiner Familei bekomme ich ja nur, weil ich bisher nicht wusste dass ich Wohngeld berechtigt bin. Daher weiß ich nicht wie und ob ich es angeben muss?

    Lieben Dank

  2. #2
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    Standard AW: Ausfüllhilfe bei Wohngeld. was steht mir zu?

    Hallo,

    und habe laut Internet Anspruch auf Wohngeld
    Darauf würde ich nicht unbedingt bauen. Je nach Bundesland wird bei der Abschlußhilfe ein Anspruch nicht unbedingt gegeben sein.

    Daher leihen mir Opa 100 und Mutti 77€ jeden Monat.
    Mal abgesehen, daß das bei dem Wohngeld als Unterhalt und nicht als Darlehen gewertet werden dürfte - hast Du das denn bei Deinem Antrag angegeben?

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Ausfüllhilfe bei Wohngeld. was steht mir zu?

    Hallo

    ich mische mich mal ein..denn mir geht es momentan ähnlich und ich sitze mit ??? vor dem antrag.

    Meine Situation ist ähnlich wie deine und ich weiß auch nicht, wie ich die Nachweise erbringen sollte. Meine Eltern haben mir jetzt die Pistole auf die Brust gesetzt, dass ich Wohngeld beantragen soll...ob das geht weiß ich nicht.

    Hast du denn mal dort angerufen? Deine Sachbearbeiterin ist doch sicher verpflichtet, dich zu beraten und nachzufragen, was genau gefordert wird, ist vielleicht sinnvoll..

    Nun meine Frage..ich mache nebenbei etwas Promotion und habe demzufolge einen Kleingewerbeschein..allerdings arbeite ich sehr unregelmäßig je nach auftragslage und freizeit, denn ich mache eine schulische Ausbildung in vollzeit. Also ist das ja auch nicht gerade ein geregeltes Einkommen.

    Was muss ich alles einreichen?

    Außerdem bin ich neben meinem Exfreund Hauptmieter unserer Wohnung..er lebt aber in einer anderen Stadt in einer WG und zahlt nur noch seinen Mietanteil hier.

    Muss ich auch von ihm Unterlagen vorlegen für meinen Wohngeldantrag?

    Ich habe desweiteren kein Schüler-Bafög beantragt, weil ich damals mein Studium abgebrochen habe und jetzt die neue Ausbildung absolviere und mir deshalb gleich gesagt wurde, dass es aussichtslos ist etwas zu bekommen. Demzufolge habe ich keinen Ablehnungsbescheid..wird der gefordert?

    Ich hoffe, dass das hier jemand liest und ich ein Paar Antworten schlauer werde

    Viele Grüße

  4. #4
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    Standard AW: Ausfüllhilfe bei Wohngeld. was steht mir zu?

    Hallo,

    ich mache nebenbei etwas Promotion
    Nebenbei zu was?

    Was muss ich alles einreichen?
    Die Frage ist weniger, WAS Du einreichen mußt, sondern eher, ob es Sinn macht, etwas einzureichen. Welches Gesamteinkommen hast Du? Wie hoch ist die Warmmiete?

    er lebt aber in einer anderen Stadt in einer WG und zahlt nur noch seinen Mietanteil hier.

    Muss ich auch von ihm Unterlagen vorlegen für meinen Wohngeldantrag?
    Schlechte Ausgangslage, weil nicht sehr plausibel.

    Demzufolge habe ich keinen Ablehnungsbescheid..wird der gefordert?
    Selbstverständlich.

    Gruß!

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