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Thema: Mutter Gestorben, keinen Kontakt mit Vatter - Mitbeihilfe? Wohngeld?

  1. #1
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    Standard Mutter Gestorben, keinen Kontakt mit Vatter - Mitbeihilfe? Wohngeld?

    Guten Tag

    Und zwar habe ich folgende Frage ob ich evt. Anspruch auf Mitbeihilfe bzw. Wohngeld habe.
    Meine Mutter ist im Dezember letzens jahr plötzlich gestorben und mit meinem Vatter habe ich seit zirka 10 Jahren keinen Kontakt mehr da er auch nochmal geheiratet hat und 2 Kinder mit seiner neuen Ehefrau hat. Derzeit mache ich meinen Wehrdienst und wohne mit einer bekannten von meiner Mutter zusammen wo ich dann am wochende bin und die hälfte der Miete zahle (300€!!) und außerdem komme ich absolut nicht mit ihr klar. Ab August fange ich dann wahrscheinlich meine Ausbildung an, als IT System Kaufmann wo ich zirka 400-500€ monatlich verdiene und sobald das sicher mit der Ausbildung ist möchte ich auch in eine eigene kleine Mietwohnung ziehen. Deshalb meine Frage, was habe ich für finanzielle Ansprüche? Mitbeihilfe? Wohngeld etc.?

    Wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könnt, weil mir das echt denn Kopf zerbricht.

    Danke euch schonmal im voraus

  2. #2
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    Wie alt bist du?
    Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Wie alt bist du?
    Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung?
    bin 21 geworden und habe letzes jahr die schule mit Abitur verlassen d.h. keine Ausbildung

  4. #4
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    Zitat Zitat von marcelk Beitrag anzeigen
    Derzeit mache ich meinen Wehrdienst.
    Ab August fange ich dann wahrscheinlich meine Ausbildung an, als IT System Kaufmann wo ich zirka 400-500€ monatlich verdiene und sobald das sicher mit der Ausbildung ist möchte ich auch in eine eigene kleine Mietwohnung ziehen. Deshalb meine Frage, was habe ich für finanzielle Ansprüche?
    Nach Beendigung des Wehrdienstes kannst du Kindergeld für dich beantragen. Allerdings muss dein Vater der Berechtigte sein. Am einfachsten ist es, wenn er den Antrag für dich stellt. Du kannst ihn aber auch selbst stellen, könnte nur mehr hin und her zwischen Familienkasse und dir geben (§ 64 EStG).

    Ab Ausbildungsbeginn kannst du Halbwaisenrente beantragen. Vielleicht auch schon vorher in der Übergangszeit, müsste du mal bei der Rentenversicherung nachfragen.

    Zusätzlich zur Rente und zum Kindergeld kannst du auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Hierfür benötigst du Auskunft über das Einkommen deines Vater.

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