Hallo,
derzeit beziehe ich noch BAFÖG. Ab Oktober beginne ich ein duales Studium. Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin und mein Nebenwohnsitz wird in Thüringen sein.
Dort verdiene ich wahrscheinlich 700 Euro im ersten Jahr. Davon bleiben mir Netto ca. 500 - 550 Euro pro Monat.
In Berlin wohne ich in einem Studentenwohnheim mit meiner Freundin in einer 2 Raumwohnung.
Sie bezieht BAFÖG.
Die Mietkosten betragen 390€ warm und es sind ca. 56m².
Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Umso mehr ich lese umso verwirrender wird das ganze ...
Grüße
Duales Studium: Prüfschema zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung
Habt ihr beide noch Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld würde ich glaube noch bekommen, da ich die Heimfahrten anrechnen lassen kann und somit wieder unter die "Grenze" komme.
Vorausgesetzt, auf dich trifft die Befreiung von der Sozialversicherung zu, hast du 700 € abzgl. 76,41 € studentische KV plus 184 € Kindergeld. Hiervon 2 Wohnungen zu finanzieren ist aussichtslos.
Wohngeld kenn ich mich nicht mit aus, aber falls du überhaupt Anspruch hast dann nur für eine Wohnung.
Kann deine Freundin die Wohnung in Berlin allein finanzieren? Wenn nicht, braucht ihr eine andere Lösung.
Hast du schon geprüft, ob in Thüringen eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird?
Ich hatte da was wichtiges vergessen zu erwähnen.
Ich bekomme zwar 700 Euro Brutto aber mein Chef trägt die Unterkunftskosten die in Thüringen auf mich zukommen. D.h. als Wohnung müsste ich ausschließlich die in Berlin zahlen.
700 Euro Brutto ... Dann max 550 Euro Netto.
550 + Kindergeld - Wohngeld (Berlin) ~ 500 Euro im Monat.
Ich möchte natürlich auch ab und zu nach Berlin fahren usw.
Daher frag ich, ob mir noch Wohngeld zustehen würde.
Entschuldigt, dass ich das mit der bezahlten Wohnung in Thüringen "unterschlagen" hab![]()
Hallo,
wie hoch ist die Miete, die der Arbeitgeber zahlt und wie hoch das BaföG Deiner Freundin? Wofür beziehst Du derzeit BaföG? Hast Du mit Beginn der dualen Ausbildung bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Gruß!
Was man nicht alles preisgeben muss ...
Also die Wohnung die mir mein Arbeitgeber bezahlt ist noch nicht gefunden. Sie wird dann aber auch über seinen Namen laufen. Also er wird sie anmieten und ich darf drinnen wohnen.
Nein ich habe keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Bis zum Oktober studiere ich noch und erhalte dafür Bafög.
Meine Freundin studiert auch und erhält Bafög.
Wir erhalten beide den Höchstsatz.
Hallo,
beendest Du das Studium oder brichst Du es ab?
Gruß!
Ich brech es ab
Hallo,
Du dürftest grundsätzlich einen Anspruch auf BAB oder (eher unwahrscheinlich) auf BaföG haben. Damit dürfte ein Anspruch auf Wohngeld entfallen.
Unabhängig davon sehe ich auch so keinen Anspruch auf Wohngeld, da die von Deinem Arbeitgeber bezahlte Wohnung als geldwerter Vorteil Deinem Einkommen zuzurechnen wäre und somit u.U. das Gesamteinkmmen zu hoch wäre.
Gruß!
Hab mal so nen BAB Rechner aus dem inet benutzt und komme da auf ~ 280€.
Wenn es dann kein Wohngeld mehr gibt wäre nicht so schlimm. Aber so könnte ich meine Freundin wenigstens auch spätestens jedes 2. Wochende in Berlin besuchen kommen. Wenn nicht sogar jedes.
Ich hab bei der Berechnung angegeben, dass mein Arbeitsweg im Monat mit 200 Euro zu beziffern ist. 4 Wochenenden hin und zurück ~ 200 Euro. Oder kann ich das so nicht angeben?
Ich werde wohl nächste Woche mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen und einen Termin ausmachen.
Wenn mein Chef die Unterkunft in Thüringen trägt, wieviel muss ich dann auf meinen Bruttolohn drauf rechnen? Einen bestimmten Prozenteil der Bleibe oder wie sieht das dann aus?
Ich bedanke mich schon mal für die vielen Antworten =)
Sag dort als erstes, dass es ich hier um ein duales Studium handelt, wenn ich das hier richtig gelesen habe.
Dann sollte die Antwort sofort ein NEIN zu BAB sein.
Der Name "Studium" sagt doch schon, dass es sich nicht um eine betriebliche Ausbildung handelt; im Vordergrund steht das Studiumziel und nicht die Erlangung des Facharbeiter.
Max 1 Familienheimfahrt, wenn überhaupt.
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX
Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen
Ich will ja nicht zu meiner Familie fahren sondern zu meinem Hauptwohnsitz.Max 1 Familienheimfahrt, wenn überhaupt.
Also wenn ich kein BAB bekomme, dann sieht es wieder nicht so rosig aus. Aber vielleicht bekomme ich ja dann Wohngeld ...Dann sollte die Antwort sofort ein NEIN zu BAB sein.
Zu welchem Amt dackel ich wenn ich wegen Wohngeld fragen möchte?
Hallo,
ich bleibe bei meinen Aussagen hinsichtlich des Wohngeldes.
Gruß!
Mach erstmal das, was Du vorhattest.
Sollte die Agentur Dir doch einen Anspruch auf BAB als Auskunft geben, dann wäre die Sorge wegen Wohngeld grundsätzlich hinfällig (BAB und Wohngeld kann es nicht parallel geben).
Soweit der Anspruch auf BAB bestätigt wird, dann können wir uns hier auch zum BAB-Rechner austauschen.
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