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Thema: Wohngeldanspruch trotz geringem Einkommen und Lebensgemeinschaft?

  1. #1
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    Standard Wohngeldanspruch trotz geringem Einkommen und Lebensgemeinschaft?

    Hallo!
    Ich bin Studentin und habe wegen eines Fachrichtungswechsels und der Überschreitung meiner Regelstudienzeit keinen Anspruch mehr auf BaföG. Zudem habe ich das 25. Lebensjahr bereits überschritten und bekomme auch kein Kindergeld mehr.
    Mit meinem Nebenjob (ca. 150) und einem Zuschuss (ca.150) von der Familie komme ich auf ein "Einkommen" von 300 Euro im Monat. Mein Freund, mit dem ich zusammenlebe (in einer WG) verdient knapp 1200 Euro im Monat, unsere gemeinsame Kaltmiete beträgt 680 Euro (Warm: 760€), meine Kaltmiete 280 Euro (Warm: 320). Hätte ich/ hätten wir Anspruch auf Wohngeld? Was müsste ich bei Antragstellung beachten?
    Gibt es eine andere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung? Zum Beispiel Zuschuss für die Krankenversicherung?
    Ein Studienkredit bekomme ich nämlich leider auch nicht mehr, da ich bereits ins 11. Semester komme und dieser nur bis zum 10. (für Erstantragssteller) gewährleistet wird.
    Ich bin momentan auf der Suche nach einem 2. Nebenjob, möchte meinen ersten jedoch nicht verlieren und auch nicht so kurz vor Schluss mein Studium abbrechen (ich bin bereits Scheinfrei und habe "nur" noch die Abschlussprüfungen und Diplomarbeit vor mir). Vielen Dank im Voraus!
    Solina

  2. #2
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    Hallo,

    wie hoch ist das Bruttoeinkommen Deines Freundes?

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo,
    ca. 1200 € Brutto im Monat, ohne Zulagen.

  4. #4
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    Hallo,

    und mit Zulagen?

    Gruß!

  5. #5
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    mit Zulagen höchstens 2300 Euro, eher weniger.

  6. #6
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    Hallo,

    was verstehst Du unter Zulagen?

    Gruß!

  7. #7
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    Nachtarbeitszuschlag überwiegend.

  8. #8
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    Hallo,

    Du allein hast mangels ausreichendem Einkommen und Ihr zusammen wegen zu hohem Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld.

    Gruß!

  9. #9
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    Hallo.
    Sorry, ich hatte mich verschrieben. Mein Freund verdient mit Zulagen höchstens 1300 , nicht 2300 Euro.
    Wieviel müsste ich denn verdienen um Anspruch zu haben? Wie gesagt bin ich auf der Suche nach einem zweiten Nebenjob. Wird die finanzielle Unterstützung der Familie berücksichtigt?
    Eine schöne Woche!

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