Hallo,
ich mache mich demnächst selbständig, bekomme dafür einen Gründungszuschuss. Ich weiß nicht, ob dieser bei der Ermittlung des Einkommens herangezogen wird. Meine Situation: Verheiratet, 2 Kinder, d.h. 4-Personen-Haushalt. Meine Frau macht lediglich einen 400 Euro Job, wir bekommen das Kindergeld für die 2 Kinder und meinen Gründungszuschuss (1050 €). Die Einnahmen aus meiner Selbständigkeit in den ersten 6 Monaten liegen voraussichtlich bei null, erst danach darüber. Habe ich während der ersten 6 Monate Anspruch auf Wohngeld?
Hallo,
ja
Gruß!
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