Hallo Zusammen,
im März 2010 haben wir ein Antrag auf Wohngeld gestellt und bekommmen seit dem auch Wohngeld ausgezahlt.
In diesem Bescheid werden wir unter dem Punkt Mitteilungspflichten darauf hingewiesen, das wenn sich unser monatlichen Einnahmen von damals 1421,95 € um mehr als 15% = 213,29 € auf mehr als 1635,24 € erhöhen, wir gesetzlich verpflichtet sind dies unverzüglich dem Amt zu Melden.
In der zwischen Zeit hat sich beruflich bei mir und meiner Frau einiges geändert, ich hatte damals einen halbtags Job wo ich Steuern, Kranken und Rentenbeiträge gezahlt habe + ein 400€ job. Meine Frau hatte 2 Mini Jobs.
Jetzt habe ich einen Vollzeitjob wo ich nur Kranken und Rentenbeiträge zahle den 400 € Job musste ich dadurch aufgeben und meine Frau hat nur noch einen Mini Job.
Jetzt haben wir einen Folgeantrag gestellt, wo unter dem Punkt Mitteilungspflichten steht das unser jetziges monatliches Einkommen 1623,31 € beträgt. Also 11,93 € unter der Meldepfllicht. Trozdem wurde das Wohngeld für die zurück liegenden Monate neu berechnet und neu festgelegt.
Kann uns bitte jemand erklären warum, wenn wir doch nicht über die 15% gekommen sind ??
Hallo,
bei einem Folgeantrag wird das Wohngeld auch auf die tatsächlichen Einkommensverhältnisse überprüft und ggf. angepaßt. Insofern scheint mir die Neuberechnung durchaus in Ordnung zu sein.
Die 15% sind eine Grenze, um Neuberechnungen während des laufenden Bewilligungzeitraumes zu vermeiden.
Gruß!
Hallo Hoppel,
Danke für die schnelle Antwort.
Hab halt gedacht das dadurch das wir die 15% Grenze nicht überschritten haben eine Neuberechnung für die vergangenen Monate nicht hätte erfolgen dürfen.
Grüße
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