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Thema: Wann was der Wohngeldstelle melden ??

  1. #1
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    Standard Wann was der Wohngeldstelle melden ??

    Hallo

    Ich bin mal wieder ratlos, weis nicht weiter

    Ich wurde laut Erbvertrag Teil einer Erbengemeinschaft. Nun wurde das Haus Ende März Verkauft Heute kam die Urkunde . Es ist noch kein Geld zu mir geflossen.

    Wann muss ich die Anderung mitteilen ??
    und wo im Antrag angeben ??

    Ich denke das die Summe des Erbes unter demFreibetrag liegt.

    Wer hat Erfahrung

  2. #2
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    Hallo,

    das Erbe an sich ist beim Wohngeld kein anrechenbares Einkommen. Wenn das Geld in irgendeiner Weise angelegt wird und Zinsen bringt, sind diese dann beim Wohngeld anzugeben.

    Es wird aber bei den meisten Wohngeldstellen schon gern gesehen, wenn solche - zumindest größeren - Sachen angegeben werden, auch wenn sie momentan nicht relevant sind .

    Sollte der Vermögensfreibetrag - insgesamt 60.000,00 € verwertbares Vermögen für die erste Person - überschritten werden, solltest du das unverzüglich der Wohngeldstelle mitteilen.

    Gruß

    Else Kling

  3. #3
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    @ Else Kling

    Ich weis noch nicht was an Summe wirklich dabei rum kommt.
    Ich weis halt nur nicht ob es für mein Wohngeldantrag den ich verlängert hab von relevant ist das ich Teil einer Erbengemeinschaft bin wo ein Haus veräußert werden soll.

  4. #4
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    Hallo,

    warte erst mal ab, bis du einen genauen Betrag hast. Dann kannst du immer noch entscheiden. Schließlich kannst du ja der Wohngeldstelle nichts melden, was du selbst nicht konkret weißt. Allerdings wundert es mich, wenn du schreibst, dass das Haus schon verkauft wurde und du trotzdem nicht weißt, wie hoch dein Anteil ist. Das muss sich doch ermitteln lassen.

    Gruß

    Else Kling

  5. #5
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    Zitat Zitat von Else Kling Beitrag anzeigen
    Hallo,

    warte erst mal ab, bis du einen genauen Betrag hast. Dann kannst du immer noch entscheiden. Schließlich kannst du ja der Wohngeldstelle nichts melden, was du selbst nicht konkret weißt. Allerdings wundert es mich, wenn du schreibst, dass das Haus schon verkauft wurde und du trotzdem nicht weißt, wie hoch dein Anteil ist. Das muss sich doch ermitteln lassen.

    Gruß

    Else Kling
    Es sollen Ca. 40.000 Eur sein die ich bekomme, sofern nicht noch laufende Kosten zu Decken sind.
    Heute habe ich noch Erfahren das mir auch Mietanteile zustehen aus der Zeit wo uns das Haus gehört. Aber auch hier ist noch nicht klar wieviel

    Also werd ich warten bis ich Fakten in Form von Zahlen auf dem Papier habe.

  6. #6
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    Hallo,

    die 40.000,00 € liegen unter dem Freibetrag. Wenn du kein weiteres Vermögen hast, ist erst mal alles in Ordnung.

    Die Mieteinnahmen sind allerdings ein wohngeldrelevantes Einkommen - also die Mieteinnahmen abzüglich der damit verbundenen Kosten. Diese sind der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen, sofern sie die in deinem Wohngeldbescheid angegebenen 15 % überschreiten.

    Gruß

    Else Kling

  7. #7
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    Ja das Mit den Mieteinnahmen dachte ich mir es ist ja eben Einkommen, nur da ich noch nicht anährend weis wieviel das an Summe is in der Zeit von Juli 2010 - März 2011. hab ich erst mal nicht,s gesagt.
    Es kann erst nach Abschluss der Sache eine Summe genannt werden.

    Da ein Haus ja auch Kosten Verursacht, Auch müssen Mieteinnahmen versteuert werden von mir.

  8. #8
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    Hallo,

    wenn es um zurückliegende Zeiträume geht, informiere die Wohngeldstelle umgehend. Sag dann erst mal, dass du die genauen Zahlen noch nicht kennst. Wenn du gar nichts sagt, wird dir das sonst noch so ausgelegt, dass du es bewusst verschwiegen hast.

    Am besten ist es, wenn du der Wohngeldstelle dann in absehbarer Zeit den Einkommensteuerbescheid 2010 (mit dem Vermerk, dass die Mieteinnahmen den Zeitraum ab Juli betreffen) vorlegst. Da sind dann bei den Mieteinnahmen ja die Kosten auch schon abgesetzt. Wenn du Einkommensteuer zahlst (egal ob vom Lohn oder den Mieteinnahmen), dann erhältst du dafür einen pauschalen Abzug von 10 % bei der Wohngeldberechnung.

    Gruß

    Else Kling

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