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Thema: Nach Bafög Wohngeld + KLeingewerbe

  1. #1
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    Standard Nach Bafög Wohngeld + KLeingewerbe

    Hallo zusammen,

    ich bekomme ab nächsten Monat kein BafäG mehr, da die Förderhöchstdauer erreicht ist. Allerdings studiere ich weiterhin noch ca 2 Semester. Um dies zu überbrücken, will ich Wohngeld beantragen. Einzige Einnahme ist momentan von meinem Ersparten und ich habe nebenbei ein Kleingewerbe laufen, das im Monat ca 200 Euro abwirft. Is Wohngeld möglich ?

    Ich bin 27 Jahre alt und wohne allein in einer Wohnung mit ca 40 m². Die Miete inkl. Heiznebenkosten und Wasser beläuft sich auf 284 Euro.

    Dankbar für jede Antwort
    Gruß

  2. #2
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    Hallo,

    wie hoch ist dein Barvermögen?

    Gruß!

  3. #3
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    mein Barvermögen beläuft sich auf ca 2600 Euro

  4. #4
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    Hallo,

    ein Anspruch dürfte mangels ausreichendem Einkommen und Vermögen nicht vorhanden sein. Du solltest über die Studienabschlußhilfe, den Studien- oder den Bildungskredit nachdenken.

    Gruß!

  5. #5
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    Woran scheitert es denn ? Wieviel müsst ich im Monat verdienen um Wohngeld zu bekommen? Ich könnte von meinem Eltern im Monat auch noch 250 Euro bekommen, wenns den hilft das ich einen Anspruch habe.

  6. #6
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    Zu erwähnen wäre auch noch, dass meine Eltern die Miete bezahlen. Kann ich dies mit einfließen lassen?
    Sprich ich habe Einkommen für ein Jahr monatlich:

    284 € (ElternMiete)
    220 € (2600 € Ersparniss / 12)
    200 € (Kleingewerbe)
    ----
    704 €

    oder:
    420 € ohne das von meinen Eltern

  7. #7
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    Hallo,

    zahlen Deine Eltern die Miete direkt an den Vermieter?

    Gruß!

  8. #8
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    Ja tun Sie. Hat sich aber eh erledigt. Hab keinen Anspruch weil die mir vom BafögAmt kein Bescheid ausstellen können, dass ich "im Grunde nach" kein BaföG mehr erhalten kann. Denn ich könnte ja immer noch ein vollverzinsliches BaföGdarlehen machen.....

  9. #9
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    Hallo,

    Hat sich aber eh erledigt
    Hat sich eigentlich nicht erledigt, ist aber dennoch erledigt.

    Erhälst Du das gesamte BaföG als Darlehen, besteht dennoch durchaus Anspruch auf Wohngeld. Allerdings wirst Du keines erhalten, aber das aus einem ganz anderen Grund: nicht Du, sondern Deine Eltern zahlen die Miete. Wohngeld beanspruchen können nur Mieter, die selbst Ihre Miete zahlen. Somit besteht (abgesehen vom fehlendem Einkommen) grundsätzlich kein Anspruch auf Wohngeld.

    Gruß!

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