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Thema: Anspruch Leistungsnachweis /= Bafög

  1. #1
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    Standard Anspruch Leistungsnachweis /= Bafög

    Hallo, ich habe einen Frage bzg. des Anspruchs auf Wohngeldes, den man mir beim Amt nicht beantworten konnte (großartig).

    In den Erläuterungen zum Wohngeldantrag steht folgendes: Kein Wohngeld erhalten Haushalte, zu denen ausschließlich Personen rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder nach § 59, § 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden.

    Ich bin Student und habe die Uni gewechselt. Um weiterhin Bafög zu beziehen muss ich einen Leistungsnachweis erbringen, dieser geht an der neuen Uni erst mit großen Scheinen; durch meinen Wechsel kann ich aber noch nicht gleich diese Scheine machen sondern muss erst noch 2 Grundstoffsemester machen und im nächsten Semester wollen sie noch mehr Scheine haben als ich schaffen könnte. Ergo: Ich kann keinen Leistungsnachweis erbringen, somit bekomme ich kein Bafög. Hätte aber einen Anspruch, wenn ich den Leistungsnachweis erbringen würde.

    Weiß jemand wie sowas gehandhabt wird?

    Danke im Voraus.

    Edit noch eine Frage:
    300€ Elterngeld werden nach meinen Informationen beim Wohngeld nicht miteingerechnet, kann ich die beim Einkommen dann einfach abziehen ohne das extra auszuweisen?

  2. #2
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    Hallo,

    1. Du benötigst einen Negativbescheid vom BaföG-Amt
    2. jegliche Einnahmen sind anzugeben.

    Gruß!

  3. #3
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    Wo finde ich denn für Augsburg die Wohngeldtabelle, da ich mein Einkommen wegen einem Kredit flexibel gestalten kann...
    Danke!

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    es gibt keine Wohngeldtabelle für Augsburg, sondern nur eine, die jedoch nicht auf die Mietstufe in Augsburg zutrifft.

    Gruß!

+ Antworten

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