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Thema: Mindesteinkommen und Quellen

  1. #1
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    Standard Mindesteinkommen und Quellen

    Hallo erstmal

    Ich bin Student, bekomme kein Bafög mehr (Regelstudienzeit überschritten, kein Anspruch mehr,Negativbescheid vorhanden) und würde nun gerne Wohngeld beantragen. Meine Frage ist nun: Wie hoch soll mein Mindesteinkommen sein und was ist wiederum die Höchstgrenze?
    Kurz meine Daten:

    Miete: 360 € (+Strom und Gas = 420€)
    Ich wohne alleine
    Krankenversicherung = 145 €

    Habe hier schon so viele Formeln zur Berechnung gefunden, doch alle unterscheiden sich irgendwo und so bekomme ich immer andere Ergebnisse raus. Kann mir jemand in etwa sagen wo nun das Minumum (und evtl die Höchstgrenze) liegen?

    Weitere Frage: Spielt die Quelle meines Einkommens eine Rolle? Da ich derzeit auf Jobsuche bin kann ich diesen (noch) nicht als Quelle nennen. Daher unterstützt mich meine Familie finanziell. Wäre das allein ausreichend, wenn ich damit mein Mindesteinkommen zusammenbekomme allein aus dieser Quelle? Reicht dazu ein unterschriebenes Schreiben das meine Familie aufsetzt?
    Danke

  2. #2
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    Hall,

    364 € + Warmmiete + Strom + 54 Mehraufwand - 20% - fiktives Wohngeld = MEK.

    Den Unterhalt kannst Du per Kontoauszug nachweisen.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo
    Danke erstmal für die Antwort, aber hab dazu noch ein paar Fragen

    1. Wie kommst du auf 54 Mehraufwand? Was genau ist darunter zu verstehen?

    2. fiktives Wohngeld. Leicht gesagt, wieviel ist denn das in etwa? Meine Daten stehn ja oben, größe der wohnung sind 55 m² und Mietstufe ist die 4. Womit kann man da ungefähr rechnen?

    3. Wenn ich das Geld nun immer Bar ausgezahlt bekomme auf die Hand (meine Familie sehe ich immerhin jeden Tag da war es nicht nötig das per Überweisung zu regeln), ist da der Vorschlag mit dem aufgesetzten Schreiben legitim? Da ich das per Kontoauszug ja nicht nachweisen kann

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    1. Mehrbedarf Ausbildungsbedarf
    2. kannst Du Dir unter wohngeldantrag.de ausrechnen
    3. ist legitim, wird aber u.U. angezweifelt.

    Gruß!

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