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Thema: Auszug mit 19

  1. #1
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    Ausrufezeichen Auszug mit 19

    Hallo,

    ich bin 19 Jahre alt und möchte Zuhause ausziehen, weil das Verhältnis zu meinem Vater nicht gut steht. Meine Eltern leben in Zukunft in Scheidung. Ich selbst bin Azubi und habe einen Bruttoverdienst von 825 Euro. Es ist die erste Ausbildung.

    Meine Jährlichen Werbungskosten betragen ca. 2000€

    Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld? Wenn ja in welcher Höhe?

    Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld?

    Müssen meine Eltern unterhalt bezahlen?

    Ich besitze ein Auto damit ich zur Arbeit und in die Berufsschule komme, da die Infrastruktur schlecht ausgebaut ist. Steht mir der Besitz eines Autos zu um meine Existenz zu sichern?

    Werden mir Möbel gestellt?


    Zu welchen Stellen muss ich gehen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Wenn überhaupt könntest du nur BAB erhalten. Antrag bei der Agentur für Arbeit.

    Zitat Zitat von Fluschi Beitrag anzeigen
    Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld?
    Deine Angaben sind zu gering, um das mit Sicherheit zu bejaen.

    Zitat Zitat von Fluschi Beitrag anzeigen
    Müssen meine Eltern unterhalt bezahlen?
    Deine Eltern können selbst bestimmen in welcher Form (Geld oder kostenlose Unterkunft/Verpflegung) sie dir Unterhalt gewähren. Ziehst du ohne wichtigen Grund und ohne ihre Zustimmung aus, müssen sie nichts zahlen.
    Die Ausbildung ist ja offensichtlich von der Wohnung deines Vaters zu erreichen.

    Dein Unterhaltsbedarf liegt bei 670 € + ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Netto + Kindergeld dürften das abdecken, so das ohnehin kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.

    Zitat Zitat von Fluschi Beitrag anzeigen
    Ich besitze ein Auto damit ich zur Arbeit und in die Berufsschule komme, da die Infrastruktur schlecht ausgebaut ist. Steht mir der Besitz eines Autos zu um meine Existenz zu sichern?
    Wenn du es dir leisten kannst, kann dir niemand den Besitz eines Autos verwehren.

    Zitat Zitat von Fluschi Beitrag anzeigen
    Werden mir Möbel gestellt?
    Nein, da du als Azubi von den Leistungen des SGB II ausgeschlossen bist und über das BAB (SGB III) gibt es keine Erstausstattung.

  3. #3
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    Grund des Auszugs war ein Handfester streit und die miese Behandlung meines Vaters mir gegenüber. Er hat mich quasie fast schon rausgeschmissen und gemeint ich solle nicht mehr bei ihm wohnen.

    Die Unterkunft ist erreichbar von der Wohnung meines Vaters, allerdings auch nur mit dem Auto, da weder Bus noch Bahn wirklich zu meinen Arbeitszeiten fährt.

    Was bräuchte man noch für Informationen?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Fluschi Beitrag anzeigen
    Was bräuchte man noch für Informationen?
    Was möchtest du noch wissen?

    Ob der Auszug gerechtfertigt oder sogar ein Rausschmiss ist, kann und möchte ich nicht beurteilen. Das ist eine Sache zwischen dir und deinen Eltern. Viel Unterhalt kannst du, wie bereits geschrieben, ohnehin nicht erwarten.

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