Hallo zusammen,
ich bin 21 und habe im letzten August eine Ausbildung begonnen. Ich wurde ziehmlich nieder gemacht, sodas ich vor einen Nervenzusmmenbruch stand. Ich habe diese Ausbildung auf Ärztlichem Rat gekündigt. Ich habe mir extra für die Ausbildung eine Ein Raum Wohnung vor Ort gemietetn. Ich bekomme 275 € AG1, 184 € Kindergeld und 70€ Unterhalt. Kann ich noch Wohngeld oder AG 2 beantragen?
Eine Bekannte hat meiner Mutter erzählt das mann mich zwingen könnte bei ihr oder meinem Vater einzuziehen! Stimmt das?????????????
Für eure Antworten danke ich schon jetzt!!!!!!!!!!!
Hallo,
wie hoch ist die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
meine Warmmiete beträgt 365 € , die Wohnung ist 35 qm gross!
LG
Hallo,
ein Anspruch auf Wohngeld dürfte mangels ausreichendem Einkommen nicht vorhanden sein. Zwar besteht ein theoretischer Anspruch auf ALG II, allerdings gehörst Du i.d.R. bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, weswegen auch hier ein Anspruch abgelehnt werden könnte.
Gruß"!
Hallo,
gilt das auch wenn meine Eltern geschieden sind? Mein Vater hat wieder geheiratet, seine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht und er wohnt ca. 50 km entfernt. Meine Mutter ist als ich ausgezogen bin mit ihrem Freund zusammengezogen, damit sie selber obwohl sie berufstätig ist nicht zum Amt muss. Sie haben sich dementsprechend auch nur eine Zwei Zimmer Wohnung gemietet.
LG
Hallo,
Ja.gilt das auch wenn meine Eltern geschieden sind?
Gruß!
Vielen Dank!
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