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Thema: Student mit ALG II-Empfänger !!!

  1. #1
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    Standard Student mit ALG II-Empfänger !!!

    Guten Tag,

    ich bin Student und meine Ehefrau zurzeit noch arbeitslos.

    Meine Ehefrau hat erstmalig ALG II beantragt, da ich ja als Student keinen Anspruch auf ALG II habe.

    Nun haben wir den Bescheid bekommen und Sie bekommt ALG II. Also 323,- Euro und die 1/2 der Warmmiete.

    Nun habe ich zufällig gelesen, dass ich weiterhin Anspruch auf Wohngeld habe. Stimmt das? Also für meinen Mietanteil?

    Ich habe bisher als Student als 1-Zimmer-Haushalt Wohngeld bekommen und nachdem wir zusammengezogen sind, dachte ich, dass ich bzw. wir aufgrund des Mindesteinkommens kein Wohngeld mehr bekommen werden.

    Also stimmt das, dass ich für unsere gemeinsame Wohnung trotzdem Wohngeld, speziell für meinen Mietanteil, beantragen kann, da ich ja kein ALG II bekomme? Durch die Studienkredite kann ich ja die Mindesteinkommen für das Wohngeld nachweisen.

  2. #2
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    Hallo,

    sofern Du nicht dem Grunde nach Anspruch auf BaföG hast, kannst du einen Wohngeldantrag stellen. Ob Du jedoch welches bekommst, kann ich mangels entsprechender Zahlen nicht einschätzen.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo,

    also für die Studienkredite bekomme ich monatlich 900,- Euro. Sonst kein weiteres Einkommen.

    Warmmiete beträgt für 2 Personen monatlich 460,-Euro.

    Wie hoch wäre ungefähr der Wohngeldanspruch (KM 260,- Euro, teilmöbliert, Mietstufe V?

  4. #4
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    Hallo,

    wie hoch ist die Kaltmiete inklusive Nebenkosten exkluisve Heizung, Strom und Warmwasser?

    Gruß!

  5. #5
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    Aus unserem Mietvertrag kann ich es leider nicht herauslesen...

    Laut Mietvertrag: Kaltmiete 260,- Euro + 30,- Euro Strom p. P. + 70,- Euro restliche NK p. P.

    Also insgesamt 460,- Euro:--> 260,- Euro Kaltmiete + 200,- Euro NK für 2 Personen.

    Hoffe, das hilft Dir weiter...

  6. #6
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    Hallo,

    stell einen Antrag.

    Griß!

  7. #7
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    Hallo,

    naja hätte eine kompetentere Rückantwort erwartet, zumal ich denen einen Änderungsantrag (Angaben zur Überprüfung des Wohngeldanspruches bei Änderung der Verhältnisse) schon längst zugeschickt hatte...

    Mich hätte halt, wie gesagt, der voraussichtliche Zuschussbetrag interessiert...

  8. #8
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    Hallo,

    hätte eine kompetentere Rückantwort erwartet
    Äh - was ist dem Satz "Stell einen Antrag" unkompetent? Erwartest Du jetzt Romane oder was?

    Mich hätte halt, wie gesagt, der voraussichtliche Zuschussbetrag interessiert...
    Das kannst Du unter wohngeldantrag.de berechnen.

    Gruß!

  9. #9
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    Hallo,

    kompetent insoweit, dass mir Hilfe bei der Berechnung geboten wird bzw. der wahrscheinliche Betrag genannt wird.

    Eine Aussage mit " Stell einen Antrag" bringt mich nicht wirklich weiter und ich bin immernoch dort, wo ich am Anfang war.

    Natürlich fehlt es mir an Wissen, was man alles beachten muss und wie sich sowas berechnen lässt und deswegen wollte ich einfach auf die Expertenmeinungen zurückgreifen.

    Wenn du es selbst ausprobiert hättest, hättest du auch gemerkt, dass dieser Wohngeldrechner in meinem besonderen Falle nicht wirklich weiterhilft... Besonderer Fall dahingehend, aufgrund

    1. Status Student mit Ehefrau ALG 2-Empfängerin, Anspruch nur für mich
    2. unsicher über die Kalkulation von KM plus den "restlichen NK" exklusive Heizung, Strom und Warmwasser
    3. Studienkredite werden beim Mindesteinkommen berücksichtigt, jedoch nicht als Einkommen bei der Anspruchsermittlung gewertet
    4. eventuelle andere relevante Sachen, von denen ich (noch) nichts weiß und für mich nicht von Bedeutung sind


    Also liebe Experten, deswegen wende ich mich ja gerade an Euch, da es mir an Wissen und Erfahrung gerade bei solchen Sachen fehlt...

    Und kommt mir bitte nicht mit, frag doch beim Amt nach... Da es schon mehrfach vorkam, dass die Berechnung und Handhabe falsch war, bin ich halt jemand, der sich vorher gründlichst informiert, bevor ich mich ans Wohngeldamt wende.

    Danke aber an diejenigen, die mir wirklich helfen wollen :-) !!!

  10. #10
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    Hallo,

    kompetent insoweit, dass mir Hilfe bei der Berechnung geboten wird
    Aja. Und schon ist man nicht etwa kompetent, wenn man Deine Chancen auf Wohngeld einschätzt und eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Vielmehr wird erwartet, daß man auch gleich die Höhe anhand Deiner nicht unbedingt dafür geeigneten Angaben macht. Und ist selbstverständlich inkompetent, wenn dies nicht geschieht. Interessante Ansicht.

    Wenn du es selbst ausprobiert hättest, hättest du auch gemerkt, dass dieser Wohngeldrechner in meinem besonderen Falle nicht wirklich weiterhilft
    Ich brauche es nicht ausprobieren und wundere mich immer wieder über Studenten, die nicht mal die einfachsten Sachen beherrschen. Denn wäre dem so, hättest Du sicher mitbekommen, daß in dem von mir empfohlenen Rechner

    1. im Punkt Haushalt genau Deine Situation abgefragt wird
    2. mangels anrechenbares Einkommen nichts bei dem Punkt Einkommen einzutragen ist.

    Was ist das Problem für jemanden mit Abi dabei?

    Danke aber an diejenigen, die mir wirklich helfen wollen :-) !!!
    Gern geschehen.

    Gruß!

  11. #11
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    Hallo,

    oh man, ich freue mich immer wieder über Menschen, die anstatt über Sachen hinwegzusehen und kompetente Antworten zu geben, immer wieder Kleinlichkeiten aufgreifen müssen und Leuten, die nach Hilfe fragen, vorwerfen, wie dumm sie nur sind.

    Einfach auf die Fragen antworten und mal einigermaßen versuchen, den Fragesteller zu verstehen und dann ist doch alles gut, oder? Es muss doch nicht immer alles was man sagt bzw. schreibt, penibel untersucht werden. Und wenn man mal was nicht auf Anhieb versteht, sollte man doch so schlau sein und darüber hinwegsehen.

    Auf Deine Aussagen muss ich nicht wirklich drauf eingehen. Ich möchte mich wirklich nicht mit Dir streiten. Ferner bin ich bestimmt der Meinung, dass du genug Wissen in Deinem Gebiet hast und auch generell kompetent bist. Es regen mich halt nur einige Beiträge von Dir auf, wo Du es manchmal übertreibst, wie z.B. in diesem Falle. Wahrscheinlich bin ich auch nicht der Erste, der das behauptet :-).

    Also mein Problem bei dem Rechner ist ja nicht das mit den Punkten Haushalt und Einkommen. Das ist mir schon klar.
    Sondern was ich hier angeben soll bzw. wie die Berechnung ist ==> Kaltmiete inkl. Betriebskosten (aber OHNE Heizung/Strom).

    Meine Angaben stehen oben, so wie es gefordert wurde und ich es auch angeben kann. Das Wohngeldamt hat auch noch nie eine genaue Aufschlüsselung über die Nebenkosten verlangt, deswegen dachte ich, dass es bestimmte Kalkulationsgrundlagen bei solchen Sonderfällen (wie hier bei mir) gibt, wenn die kompletten Nebenkosten pauschal an den Vermieter gezahlt werden. Bei meiner vorherigen Wohnung, hatten die auch nie eine Aufschlüsselung verlangt.

    Verstehst Du nun was ich meine?

  12. #12
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    Hallo,

    und Leuten, die nach Hilfe fragen, vorwerfen, wie dumm sie nur sind
    Das habe ich nicht gemacht. Ich habe gefragt, warum Studenten und Abiturienten nicht in der Lage sind, einen einfachen Wohngeldrechner zu benutzen.

    Einfach auf die Fragen antworten und mal einigermaßen versuchen, den Fragesteller zu verstehen und dann ist doch alles gut, oder?
    Ich habe Dir geantwortet und empfohlen, daß Du einen Wohngeldantrag stellen solltest. Du selbst hast diese Einschätzung bemängelt.

    regen mich halt nur einige Beiträge von Dir auf, wo Du es manchmal übertreibst
    Sehe ich nicht so. Vor allem nicht in deinem Fall.

    Sondern was ich hier angeben soll bzw. wie die Berechnung ist ==> Kaltmiete inkl. Betriebskosten (aber OHNE Heizung/Strom).
    In dem Rechner werden eindeutige Angaben verlangt. Wo also ist Dein Problem???

    Das Wohngeldamt hat auch noch nie eine genaue Aufschlüsselung über die Nebenkosten verlangt, deswegen dachte ich, dass es bestimmte Kalkulationsgrundlagen bei solchen Sonderfällen (wie hier bei mir) gibt, wenn die kompletten Nebenkosten pauschal an den Vermieter gezahlt werden.
    Es gibt tatsächlich Pauschalen, wenn es keine eindeutige Trennung vom Vermieter gibt.

    Gruß!

  13. #13
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    Okay ich werde nicht auf Deine Thesen näher drauf eingehen, ferner gebe ich lieber nach :-).

    Und bitte, das Obige, musst Du auch nicht wieder zitieren. Ich finde es langsam kindisch, diese Art der Kommunikation.

    Hier nochmal meine bereits oben gemachten Angaben:

    "Laut Mietvertrag: Kaltmiete 260,- Euro + 30,- Euro Strom p. P. + 70,- Euro restliche NK p. P.

    Also insgesamt 460,- Euro zahle ich monatlich:
    --> 260,- Euro Kaltmiete + 200,- Euro NK für 2 Personen."

    Also wie du jetzt (hoffentlich) merkst, kann ich zwar Strom (30,- Euro) herausrechnen, nicht jedoch die Kosten für Heizung, da diese ja in den 70,- Euro drin sind.
    In diesen 70,- Euro pro Person sind Kosten für Grundsteuer, Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Versicherungen und sonstige andere Positionen zusammengefasst.


    Welchen Betrag müsste ich Deiner Meinung nach im Wohngeldrechner eingeben und welcher auch wohlmöglich von der Wohngeldstelle festgesetzt wird.

  14. #14
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    Hallo,

    Und bitte, das Obige, musst Du auch nicht wieder zitieren
    Macht aber Spaß. Weswegen ich damit auch gleich weitermache - wie sonst auch soll ich auf Deine Einzelfragen antworten? Hat also nichts mit "kindisch" zu tun, sondern eher mit einer effektiven Kommunikation. Womit wir wieder bei meiner These wären...

    Also wie du jetzt (hoffentlich) merkst
    Ich habe es auch vorher gemerkt. Wo also ist das Problem?

    nicht jedoch die Kosten für Heizung, da diese ja in den 70,- Euro drin sind.
    In einem solchen Fall mußt Du 0,80 € je qm ansetzen.

    Gruß!

  15. #15
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    Hallo,

    und Danke Hoppel !!!

    Nur das, wollte ich die ganze Zeit wissen ...


    Gruß!

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