hallo!
ich bin neu hier und habe gleich mal eine frage.
da ja im internet jeder ne andere meinung hat und man immer andere sachen liesst wollte ich es einfach einmal hier probieren und hoffe ihr könnt mir helfen. also:
kurz und knapp:
meine freundin (20, erstausbildung, ca 550€ netto, eltern arbeiten beide, kindergeld wird gezahlt) und ich (20, erstausbildung, ca 630€ netto, eltern arbeiten beide, kein kindergeld) wollen zusammen in eine wohnung (ca 50qm, ca 300€ kalt, ca 130€ nebenkosten) ziehen.
haben wir oder einer von uns 2 einen anspruch auf BAB, wohngeld oder andere zuschüsse?
oder besser noch haben wir die möglichkeit solch einen antrag auch gewährt zu bekommen?
hoffe ihr könnt mir helfen.
mfg max
Hallo,
Warum kein Kindergeld?ich (20, erstausbildung, ca 630€ netto, eltern arbeiten beide, kein kindergeld)
Ansonsten besteht prinzipiell nur ein Anspruch auf BAB, ein Anspruch auf Wohngeld oder andere Zuschüsse besteht nicht.
Gruß!
Also besteht der Anspruch aber ob's gestattet wird ist ne andere Frage? Wenn ich mir die Miete dann Teile, gebe ich sie dann ganz oder schon geteilt an?
Kindergeld bekomme ich zwar obwohl ich einen Einspruch gestellt habe weil ich über den 8000 Euro im Jahr liege. Lege das Geld zur Seite weil ich sicher bin das die das im Nachhinein zurück erstattet haben wollen
Hallo,
Du gibst Deine anteilige Miete an.
Gruß!
Achso ok. Hab ich mir fast gedacht. Aber könnt ihr abschätzen ob ich überhaupt die Chance habe etwas zu bekommen oder ist das so schwer abzuschätzen?
Hallo,
Du kannst das unter BAB-Rechner selbst checken.
Gruß!
Ok das mache ich. Und stimmt es das wenn ich ein bisschen zuviel verdiene für BAB das ich so eine Art Wohngeld / mietzischuss bekommen kann? Das wurde mit nämlich bei der wohngeldstelle gesagt: erst nach BAB fragen und wenn's nicht klappt an ie wohngeldstelle melden
Hallo,
Nein.Und stimmt es das wenn ich ein bisschen zuviel verdiene für BAB das ich so eine Art Wohngeld / mietzischuss bekommen kann?
Gruß!
Und was meinte die Dame in der wohngeldstelle dann damit? Und auf der Seite der Agentur f artur steht bei: bei Ablehnung von BAB kann es Wohngeld geben
Hallo,
was die Wohngeldstelle Dir sagte, kann ich schwer beurteilen, auf den Seiten der Arbeitsagentur dürfte im Zusammenhang mit dem BAB kaum stehen, daß bei Ablehnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht und eine solche Aussage habe ich dort auch nicht gefunden.
Wie auch immer: sofern BAB wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde und Du mit jemanden zusammenwohnst, der grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf eine Ausbildungsförderung hat, besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Wohngeld.
Gruß!
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