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Thema: Anspruch auf Wohngeld trotz Meister-Bafög?

  1. #1
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    Frage Anspruch auf Wohngeld trotz Meister-Bafög?

    Hallo,
    heute kam Dank der Feiertage endlich der schriftl. Bescheid, dass es für meine 4-monatige Vollzeitmaßnahme "Küchenmeister" von der IB Schleswig-Holstein Meister-Bafög gibt. Da ich für diese Maßnahme (hat am 03.01. begonnen und geht bis 29.04.11) eine extra Unterkunft im Lehrgangsort Husum nehmen mußte, die monatl. EUR 375,-- kostet, ich aber meinen Hauptwohnsitz für die 4 Monate nicht kündigen wollte / konnte (Miete EUR 300,--warm), stellt sich nun die Frage, ob es Aussicht auf Erfolg hat, den Antrag auf Wohngeld in meinem Heimatort zusätzlich zu stellen.
    Bewilligt wurde als Meister-Bafög gesamt für Lehrgang- u. Prüfungsgebühren EUR 964,71 als Zuschuss und EUR 2.198,29 als Darlehen(KfW). Unterhaltsbeiträge wurden zusätzlich bewilligt in einer monatlichen Höhe von EUR 238,--als Zuschuss und EUR 458,52 als Darlehen.
    Da mein alter Arbeitgeber mich aber nun nicht für 4 Monate freistellen konnte (kleines Restaurant) habe ich keinerlei Einkünfte. Die Arbeitsagentur wird kein Arbeitslosengeld zahlen, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung stehe und hat mich im September nach Aufnahme all meiner Daten bereits an die ARGE verwiesen. Dort wurde mir wiederum erzählt, dass der Antrag auf Wohngeld erst gestellt werden könne, wenn sie genau wissen, was von der IB-SH bewilligt wird und sie haben keinerlei Daten von mir aufgenommen, mir auch keinen Antrag ausgehändigt. Da ich 5 Tage die Woche Vollzeit Unterricht in Husum habe, kann ich jetzt nicht mehr persönlich zu irgendwelchen Ämtern gehen und habe daher meiner Freundin eine Vollmacht für all meine Belange ausgestellt.
    Wie stehen die Chancen, dass mir von der ARGE Wohngeld und Unterhalt bewilligt wird? Was muß meine Freundin bei der ARGE sonst noch beachten?

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II dürfte nicht bestehen, da Du auch weiterhin nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

    Abgesehen davon:

    Wie stehen die Chancen, dass mir von der ARGE Wohngeld und Unterhalt bewilligt wird?
    Warum solltest Du doppelt Unterhaltszahlungen bekommen?

    Unterhaltsbeiträge wurden zusätzlich bewilligt in einer monatlichen Höhe von EUR 238,--als Zuschuss und EUR 458,52 als Darlehen.
    Das erschließt sich mir nicht so ganz - damit stehen Dir doch 696,52 € für den Lebensunterhalt zur Verfügung, was dann Deinen Satz

    habe ich keinerlei Einkünfte.
    absurdum führt.

    Weiter im Text:

    bereits an die ARGE verwiesen. Dort wurde mir wiederum erzählt, dass der Antrag auf Wohngeld erst gestellt werden könne
    Die ARGE hat absolut nichts mit Wohngeld zu tun.

    Gruß!

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