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Thema: Habe ich Anspruch auf Wohngeld wenn meine Eltern mein Arbeitgeber sind?

  1. #1
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    Standard Habe ich Anspruch auf Wohngeld wenn meine Eltern mein Arbeitgeber sind?

    Hallo zusammen,

    meine momentane Situation ist wie folgt...

    Ich bin seit ca. 3 Jahren in der Firma meiner Mutter eingestellt. Mein Bruttoverdienst liegt bei ca. 600€.

    Zusatzlich übe ich eine Hausmeistertätigkeit aus die mir monatlich 65€ einbringt.

    Ich bewohne alleine eine 58m² große Wohnung.
    Mein Vermieter ist allerdings auch meine Mutter. Ich zahle monatlich 430€ Miete inkl. Nebenkosten.

    Habe ich jetzt Anspruch auf Wohngeld?

    Ich denke mein Fall ist eher eine Seltenheit da Arbeitgeber und Vermieter zu meiner Familie gehören. Jedoch sind dies meine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.

    Spielen diese familiären Verknüpfungen beim Antrag auf Wohngeld wohl eine Rolle?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

    Die Besten Grüße
    Jessi

  2. #2
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    Hallo,

    es dürfte mangels ausreichendem Einkommen kein Anspruch auf Wohngeld bestehen, weswegen ich auf die Beantwortung der restlichen Fragen verzichte.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel,

    und wieso spucken mir sog. Wohngeldrechner dann Beträge um die 200€ aus wenn ich dort meine Daten eingebe?

    Ich meine, würde ich zuviel Einkommen haben, so würde dies ja auch als Ergebnis angezeigt werden.

  4. #4
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    Hallo,

    das Problem des Mindesteinkommens wird nur bei einem einzigen Rechner angezeigt. Abgesehen rechnen die meisten Rechner sowieso falsch und gauckeln Ansprüche vor, die nicht bestehen.

    Nimm den Rechner unter wohngeldantrag.de .

    Gruß!

  5. #5
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    Ja ok, danke für den Link.

    Allerdings spuckt selbst dieser mir ca. 170€ Wohngeld aus.

  6. #6
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    Hallo,

    und was nutzt Dir das jetzt?

    Gruß!

  7. #7
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    Zitat Zitat von NoGoodNamesLeft Beitrag anzeigen
    Allerdings spuckt selbst dieser mir ca. 170€ Wohngeld aus.
    Mit oder ohne diesem Hinweis:
    Ihren Lebensunterhalt müssten Sie allerdings z.B. über Aufbrauch von Vermögen bestreiten können, um Wohngeld zu erhalten und nicht auf die ggf. höhere Grundsicherung verwiesen zu werden.

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