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Thema: "Rauswurf" aus dem Elternhaus - Besteht zum Hartz4 zusätzlich Wohngeldanspruch?

  1. #1
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    Unglücklich "Rauswurf" aus dem Elternhaus - Besteht zum Hartz4 zusätzlich Wohngeldanspruch?

    Hallo an alle

    Habe mich etwas im Thema durchgelesen aber wollte mal Meinungen und Tipps einholen.

    zu meiner Situation:

    Ich bin (im Oktober) 25 Jahre alt geworden.

    Ich wohne (noch) zuhause und habe eine sehr schlechtes Verhältniss zu meiner Mutter. Sie will mich ab 2011 rausschmeißen. Privater gehe ich hier im Thema nicht weiter

    Ich beziehe seit Anfang Oktober Hartz4 Geld (ca. 320 Euro)

    Für eine eigene Wohnung + Ausstattung & Ernährung reicht dieses Geld allemale nicht aus.

    Habe ich den in meiner Lage Anspruch auf Wohngeld oder dergleichen ? Wen ja, dann wo ? beim Jobcenter ?

    Die kleinsten Wohnungen (warm) in meiner umgebung liegen schon bei ca. 300 Euro und eine Kaution kann ich in meiner Lage auch nicht zahlen. Ohne zusätzliche Hilfe sehe ich mich bald schon fast obdachlos ...

    Eher unwichtig, aber hier mein lebenslauf:
    Schule -> Fachabitur -> Ausbildung (Bürokaufmann) -> 1/2 Jahr Arbeit -> Zivildienst -> Arbeitslos :-/

    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich euch sehr dankbar
    Danke schon mal im vorraus

  2. #2
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    Im ALG II sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Wohngeld nach dem WoGG gibt es nicht extra.

    Wohnungsausstattung
    Kaution

  3. #3
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    Hallo

    verstehe ich das richtig, das wenn ich meinem Sachbearbeiter fürs Hartz4 darüber informiere, rechnet er mir noch die Kosten für eine Unterkunft mit ein

  4. #4
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    Wer rechnet was wo ein

  5. #5
    Super-Moderator
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    Hallo,

    Du solltest vor dem (nicht gerade plausiblen) Rauswurf reagieren und Dir Angebote über Wohnungen einholen, die innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft liegen, diese Angebot der ARGE vorlegen und eine Kostenübernahme beantragen. Wenn Du diese KÜ hast, kannst Du in jeweils genehmigte Wohnung umziehen.

    Gruß!

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