Hallo,
mein Freund und ich würden gerne zusammen ziehen. Wir sind beide Auszubildende. Er verdient monatlich 360€ netto und ich 550€ netto. Wir haben uns bereits mal umgesehen nach Wohnungen.. dabei würde die Warmmiete ca. 400€ betragen.
Ab wann ist man Wohngeldberechtigt und würde das auf uns zu treffen?
Oder würde BAB auf uns zutreffen?
Über eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
sofern es sich um die Erstausbildung handelt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, sondern nur auf BAB.
Gruß!
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