moin liebe community,
als letze hoffnung wende ich mich nun an euch, um vlt noch iwelche hilfe zu bekommen. am besten fang ich aber mal vorne an.
ich (19) bin azubi bei einer großen deutschen firma. durch schlupflöcher im system muss ich aber nicht nach tarif bezahlt werden und zack...bekomme ich bloß die hälfte, unzwar 420€, sodass am ende 327€ übrig bleiben.
wenn man noch die miete von 260€ abzieht und noch 2 mal im monat eine familienheimfahrt (eine fahrt: 23€*4=92€), dann kann sich jeder vorstellen, wie ich momentan lebe...
außerdem benötige ich mein auto (n klleiner smart 451...kostet am wenigsten), um auf arbeit zu kommen, was den geldbeutel nochmals schrumpfen lässt.
bereits letztes jahr habe ich meine ausbildung begonnen und seitdem schlage ich mich mit den ämtern rum, damit ich iwelche sozialleistungen bekomme.
angefangen bei BAB, was zweimal abgelehnt wurde. grund: angeblich verdienen meine eltern zu viel. klar arbeiten sie beide, aber wir müssen sowohl n haus, als auch ein auto abbezahlen, weshalb nicht viel mehr als das kindergeld für mich rausspringen kann.
jetzt hab ich noch die 2. ablehnung für wohngeld im briefkasten gehabt...grund im übertragenen sinne: ich bekomme kein BAB, deshalb auch kein wohngeld.
nur es kann mir doch keiner erzählen, dass ich von 327€ (vergütung) + 180€ (kindergeld) noch 260€(miete), 80€(essen im monat) geld fürs tanken (vlt 60-70€) und evtl den familenheimfahrt und versicherung etc. überhaupt auf das niveau eines harz IV empfängers komme.
und ich kenne genug andere, die trotz ihrer ausbildung und mehr verdienst noch wohngeld bekommen, wobei die eltern nichtmal unbedingt weniger verdienen.
ich brauch dringend eure hilfe! es kann doch niemand erwarten, dass ich durch ne ausbildung in die armut abrutsche. oder lieg ich da verkehrt?
mfg Felix
Hallo,
Das ist die Privatsache Deiner Eltern. Und mal ehrlich: sie wußten seit 19 Jahren, daß Du eine Ausbildung machst. Oder ist das Auto und das Haus wichtiger als Deine Ausbildung?aber wir müssen sowohl n haus, als auch ein auto abbezahlen,
Das ist richtig. Du hast grundsätzlich Anspruch auf BAB, was einen Wohngeldanspruch wegfallen läßt. Das Du die Voraussetzungen für das BAB (zu hohes Einkommen) nicht erfüllst und somit kein BAB erhälst, ändert nichts daran, daß der grundsätzliche Anspruch besteht.jetzt hab ich noch die 2. ablehnung für wohngeld im briefkasten gehabt...grund im übertragenen sinne: ich bekomme kein BAB, deshalb auch kein wohngeld.
Aus dem gleichen Grund besteht auch kein Anspruch auf irgendwelche anderen Leistungen, womit Dir nur ein Nebenjob oder ein Gespräch mit den Eltern über Unterhalt bleibt.
Gruß!
erstmal danke für die antwort.
kam vlt ein bisschen verkehrt rüber, aber meine eltern unterstützen mich schon. anders geht es ja auch nicht. da hätte ich nichmal geld für essen. nur jetzt hat sich rausgestellt, dass demnächst ne reparatur am dach gemacht werden muss und wir wurden schonmal darauf vorbereitet, dass es an die 10.000€ kosten wird...sprich, nächster kredit.
und nebenjob kann ich vergssen, weil 1.mein unternehmen dies nicht möchte und 2. ich sowohl spät, als auch nachtschichten habe, was einen regelmäßigen nebenjob größtenteils ausschließt.
mir ging es auch mehr um einen vernünftigen grund, warum ich keins wohngeld bekomme, denn wie gesagt hab ich genug menschen in meinem umfeld, wo auch beide eltern arbeiten, sie selber sogar knapp 800€ vergütung bekommen und auch so eher bessere vorraussetzungen habe.
ich will mich beim besten willen nicht nur beschweren und ich weiss meine ausbildung echt zu schätzen, aber ich verstehe einfach nicht, was die sich bei ihrer berechnung denken.
aber anscheinend wird da n gericht auch nicht mehr bringen.
Hallo,
Ja.kam vlt ein bisschen verkehrt rüber
Hier ist ein Widerspruch vorhanden. Wenn Deine Fa. will, daß Du keinen Nebenjob machst, sollten sie Dir auch die entsprechende Vergütung zahlen, damit Dein Lebensunterhalt abgesichert ist. Hier würde ich den Besuch bei Deiner zuständigen Gewerkschaft empfehlen, um diesen Widerspruch klären zu lassen.und nebenjob kann ich vergssen, weil 1.mein unternehmen dies nicht möchte
Mag sein, hat aber nichts mit dem Wohngeld zu tun. Hier ist in erster Linie entscheidend, ob ein grundsätzlicher BAB-Anspruch vorhanden ist oder nicht.hab ich genug menschen in meinem umfeld, wo auch beide eltern arbeiten, sie selber sogar knapp 800€ vergütung bekommen
Gar nichts. Noch einmal: Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld, weswegen das Wohngeldamt nicht mal anfängt, irgendwas zu berechnen.was die sich bei ihrer berechnung denken
Gruß!
na ok, dann hats wol kein sinn mehr.
muss ich wol zusehen wo ich geld herbekomme.
langsam kann ich auch bloß noch drüber lachen. hab mich schon lange genug drüber aufgeregt.
auch wenns nix ändert:
ich bekomme kein bab->mein antrag auf gez erstattung wird genau deshalb abgelehnt->ich bekomme deshalb auch kein wohngeld.
ich glaube da wirds wol bei dem mitleid meiner freunde bleiben. naja, noch 2 jahre...würd am liebsten sagen bei welchem unternehmen ich bin, aber da lachen sowieso schon alle nur, dass ich eben da son taschengeld bekommekompletter gegensatz, aber was will man machen.
auch wenn es nicht gut ausgegangen ist nochmal vielen dank an dich!
mfg Felix
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