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Thema: wohngeld erst bei zuviel geld?

  1. #1
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    Frage wohngeld erst bei zuviel geld?

    hallo leute,
    bekomme ich nur dann wohngeld,wenn ich genug geld habe?

    ich war gestern beim wohngeldamt.
    habe gesagt, dass ich 264€ /monat verdiene und meine kaltmiete 150€/monat kostet, also habe ich 110€/monat zur verfügung.
    daraufhin sagte sie, mir müssten mindestens 340€ im monat zur verfügung stehen, sonst werde mein antrag abgelehnt.

    meine frage:
    wenn ich ihr jetzt noch sagen würde, dass mir meine eltern mein kindergeld zuschicken(180€) und dass ich von ihnen sachwerte im wert von 50€ gekauft bekomme, würde ich dann wohngeld bekommen?

    nicht das die dann vom amt kommen und sagen, dass ich genug geld hab, sodass ich quasi nicht mehr aufs wohngeld angewiesen bin :S

  2. #2
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    Hallo,

    1. sind Deine Eltern verpflichtet, Dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu zahlen und

    2. stellst sich die Frage, was Du machst, wenn Du nur so ein geringes Einkommen bekommst. Bist Du Azubi?

    Gruß!

  3. #3
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    hi
    also

    zu 1.)
    meine eltern werden/müssen mir nun das kindergeld zuschicken. vorher habe ichs ja wegen dem bafög nicht gebraucht.

    zu 2.)
    bin student. vllt sollte ich nebenbei noch einen hiwijob suchen um die vollen 400€ zu kriegen.

    also macht das 264€ (lohn)
    +184€ (kindergeld)
    +80€ ("taschengeld" von eltern)
    -150€ (kaltmiete)
    -------------------------------
    378€

    geht das so in ordnung?

  4. #4
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    Hallo,

    warum bekommst Du kein BaföG (mehr)?

    geht das so in ordnung?
    Nein. Abgesehen davon, daß das "Taschengeld" normaler Unterhalt ist, hast Du in Deiner Rechnung die Stromkosten vergessen. Auch wird es u.U. Probleme mit der Plausibilität geben.

    Gruß!

  5. #5
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    Naja, hab die benötigte Anzahl an Creditpoints nicht erreichen können :S
    Noch ne Frage:
    Im Formular für die Unterhaltsbestätigung kann man das Kindergeld markieren aber für den Betrag davon ist kein Feld frei wie für die Unterhaltszahlung, Semesterbeitrag etc... Muss man das nicht explizit angeben?

    Btw, was meinst du mit Probleme der Plausibilität?
    Meine Eltern müsseb mir ja so viel zuschicken, damit ich Anspruch aufs Wohngeld habe..

  6. #6
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    Hallo,

    Muss man das nicht explizit angeben?
    Die Höhe des KG ist gesetzlich geregelt. Was also willst Du denn dort angeben?

    was meinst du mit Probleme der Plausibilität?
    Wenn Du zeitnah mit dem Wohngeldantrag plötzlich Unterhalt erhälst, könnte ein Sachbearbeiter auf die Idee kommen, daß dieser "Unterhalt" im Zusammenhang mit dem Antrag steht.

    Gruß!

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