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Thema: Wohngeld in WG.

  1. #1
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    Standard Wohngeld in WG.

    Hallo!

    Ich bin zwar Student, da ich aber ab Oktober meine Regelstudienzeit überschritten haben und vorraussichtlich noch bis Dezember/Januar studieren werde (für diese Zeit dann aber kein Bafög mehr bekomme), wollte ich Wohngeld beantragen.

    Meine Frage dazu: Ich wohne seit über zwei Jahren in einer WG: Jeder von uns hat seinen eigenen Mietvertrag und ein eigenes Zimmer, das er angemietet hat. Die jeweilige Grundmiete richtet sich hierbei nach der Größe unserer Zimmer, sodass mein Mitbewohner knapp 100 Euro mehr zahlt als ich. Einen gemeinsamen Mietvertrag gibt es nicht - auf jedem Vertrag ist nur aufgeführt, dass jeder 50% der Kosten für Heizung, Strom, Internet, etc. zu tragen hat.
    Wird er in diesem Fall mitberechnet (Zusatzinfo: er ist auch Student, bekommt aber außer dem Unterhalt seiner Eltern keine Förderung)? Und wie gebe ich unsere Wohnsituation in meinem Antrag an?

    Vielen Danke und viele Grüße,
    Katrin

  2. #2
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    Hallo,

    von was lebst Du? Wie hoch sind Deine Einnahmen?

    Gruß!

  3. #3
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    Also, eigentlich war meine Frage ja eher formaler Natur, wie ich in dieser Situation den Antrag auszufüllen habe und ob sich bei unseren getrennten Mietverträgen mein Mitbewohner überhaupt als Haushaltsmitglied qualifiziert...

    Ich werd für die Zeit Unterhalt von meinen Eltern bekommen (wahrscheinlich so um die 500 Euro), Kindergeld und hab auch während meines Studiums schon einiges an Ersparnissen zurückgelegt.

  4. #4
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    Hallo,

    was nutzt Dir Deine "formale" Frage, wenn Du keinen Anspruch auf Wohngeld hast? Aber bitte sehr, dann eben nur formal (weil ich noch immer nicht einschätzen kann, ob Du überhaupt einen Anspruch hast):

    Wenn Ihr eine echte WG seid und nicht zusammen wirtschaftet (woran ich nach deinen Schilderungen jedoch so meine Zweifel hege und auch das Wohngeldamt durchaus zu Zweifeln führen könnte), gibst Du Deinen Mitbewohner nichts als Haushaltsmitglied an, sondern als weitere in der Wohnung wohnende Person. Ansonsten gibst Du nur Deine anteiligen Kosten im Antrag an.

    Gruß!

  5. #5
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    Dankeschön!
    Meine formale Frage nutzt mir insofern, dass ich weiß, wie ich meinen Antrag ausfüllen muss. Ob ich einen Anspruch auf Wohngeld habe, erfahre ich ja noch früh genug - das sagen mir dann die Experten.
    Ich werd hier auch kaum im Internet meine finanzielle Situation darlegen, auch wenn's anonym ist... -.-

  6. #6
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    Hallo,

    hmmm.

    Die "Experten" sind angesichts der Antragsflut vollkommen überforderte Sachbearbeiter, die nach den von Dir anscheinend so geliebten Formalien entscheiden. Was bei Dir schon nach den wenigen Informationen, die Du hier hinterlassen hast (und also auch in Deinem Antrag angibst), zumindest zu aufwändigen Rückfragen führen könnte, von einer Ablehnung ganz zu schweigen. Ich selbst wüßte als in Deinen Augen anscheinend Nicht-Experte durchaus Gründe, einen Antrag ohne Berücksichtigung Deines Mitbewohners gesetzeskonform scheitern zu lassen.

    Ich drücke Dir aber natürlich die Daumen, daß Du auf einen Sachbearbeiter stößt, der eben nicht Experte ist, sondern nur einfach überfordert und also nicht weiter über die Widersprüche in Deinem Antrag nachdenkt :-)

    Gruß!

  7. #7
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    Sorry, Hoppel, wenn mein letzter Beitrag irgendwie unfreundlich rüberkam - war nicht so gemeint!
    Eben deswegen, um Rückfragen oder gar eine Ablehnung zu vermeiden, frage ich ja nach, wie genau ich den Antrag auszufüllen habe, weil nirgends was zu getrennten Mietverträgen nachzulesen ist. Ich dachte, dass es da vielleicht gesondert geregelt ist, bzw nicht sofort davon ausgegangen wird, dass man eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet, auch wenn man schon länger zusammen wohnt.
    Und mit "Experte" oder nicht wollte ich dir keinesfalls deine Kompetenz absprechen. Aber hier, per Ferndiagnose, kann mir eben keiner so hundertprozentig sagen, was Sache ist und ob ich überhaupt einen Anspruch habe oder nicht - das stellt sich dann erst raus, wenn der Antrag durch ist (oder eben auch nicht...).

    Trotzdem aber danke für deine Hilfe!

  8. #8
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    Alles klar :-)

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