Hallo zusammen,
Meine Eltern haben vor in den nächsten Monaten an ihr Haus anzubauen und bei der Aktion würde eine eigene Wohnung für mich herausspringen.
Es wird eine 3-Raum Wohnung mit Küche und Bad, welche ich mit meiner Freundin beziehen werde. Ich bin Student im 3. Semester und bekomme BAföG und meine Freundin macht gerade eine Ausbildung.
Wie stehen die Chancen, dass ich einen Anspruch auf Wohngeld habe, da es sich immerhin um eine eigene, abgeschlossene Wohnung und somit um einen eigenen Haushalt handelt.
Besteht generell kein Anspruch auf Wohngeld, sobald als Vermieter ein Elternteil im Mietvertrag steht?
Vielen Dank im Voraus für alle Tipps und Antworten,
Gruß,
Joachim123
Hallo,
es besteht prinzipiell kein Wohngeldanspruch, da Du BaföG beziehst und Deine Freundin dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben dürfte.
Gruß!
Ach so...sobald ich schon eine Förderung erhalte, bekomme ich kein Wohngeld
Oder ist das im BAföG mit drin? Wenn ich nämlich dem BAföG-Rechner sage, dass ich eine eigene Wohnung habe und sagen wir mal 200 € Miete zahle, spuckt er ja einen gewissen Betrag als Zuschuss aus...das hat aber nix mit dem Wohngeld zu tun, oder?
Dann hat das mein Kommilitone nur falsch formuliert...er hat behauptet, er bekäme BAföG + Wohngeld für sein WG-Zimmerchen![]()
Wenn ich es mit dem Wohnzuschuss den es beim BAföG geben kann verwechselt habe, bitte ich um Entschuldigung...ich habe noch einen Frage-Thread im BAföG-Anspruchs-Forum aufgemacht!
Wer mir dort weiterhelfen möchte/kann: *klick mich*
Hallo,
im BaföG ist im Normalfall bei einer eigenen Wohnung eine Mietpauschale enthalten, weswegen ja kein eigener Wohngeldanspruch besteht.
Gruß!
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