Hallo zusammen,
habe gelesen, dass man als Student wohngeldberechtigt ist, wenn man dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög mehr hat. Bin nicht ganz sicher, ob das bei mir der Fall ist: Habe in meinem ersten (aber abgebrochenen) Studium Bafög erhalten, vier Semester lang. Danach nicht mehr, da ich den Leistungsnachweis nicht erbringen konnte. Habe also einen Ablehnungsbescheid nach §48 BAföG erhalten. Da ich also Bafög nicht mehr bekommen kann -->steht mir Wohngeld zu? Möchte ab Oktober wieder studieren und das wäre ein wichtiger Faktor.
Habe auch schon mal ein wenig nachgelesen, aber blicke nicht so ganz durch.
Die Miete wird sich wohl auf unter 200 Euro belaufen, ich schätze höchstens 170 Euro (Wohnheim). Einen Studentenjob habe ich noch nicht, beabsichtige aber mir etwas zu suchen, bei dem ich über 400 Euro verdiene (500-800 Euro). Wie stehen die Chancen, dass ich Wohngeld erhalte? Mit was für einem Betrag kann ich ungefähr rechnen?
Herzlichen Dank schon mal für eure Hilfe!
Natalie
Hallo,
ein Wohngeldanspruch könnte durchaus bestehen.
Meine Glaskugel ist gerade kaputt, weswegen ich kaum angesichts deiner sehr konkreten AngabenMit was für einem Betrag kann ich ungefähr rechnen?
undich schätze höchstens 170 Euro (Wohnheim
einschätzen kann, wie hoch das Wohngeld sein könnte...bei dem ich über 400 Euro verdiene (500-800 Euro).
Gruß!
Hi!
Ich habe eine ganz ähnliche Frage.
Bis jetzt habe ich den Baföghöchstsatz erhalten.Jedoch läuft meine Förderungshöchstdauer ab September aus, weswegen die Bafögförderung eingestellt wird. Allerdings habe ich noch 2 Semester zu studieren und würde gerne Wohngeld beantragen.
Zur Zeit (und auch noch das kommende Jahr) wohne ich in einer 2er WG (kein verwandschaftliches Verhältnis). Ohne den Bafögzuschuss würde sich mein monatliches Nettoeinkommen (Zuschüsse von Eltern und Nebenjob) auf ca. 700 € belaufen, davon gehen 460€ für meinen Teil der Warmmiete drauf (Gesamtmiete 920€) Nun meine Fragen:
1. Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?
2. Wie stelle ich den Wohngeldantrag, denn der "klassische" Antrag fragt an keiner Stelle nach dem Einkommen der Eltern, die ja theoretisch für die Erstausbildung unterhalspflichtig sind.
2. Gebe ich bei dem Wohngeldantrag die Gesamtmiete an, oder nur den Teil den ich bezahle?
3. Zählt mein Mitbewohner zu den Haushaltsmitgliedern und muss deswegen mit angebenen werden, auch wenn wir in keinem verwandschaftlichen oder familären Verhältnis zueinander stehen?Wir sind beide als Hauptmieter eingetragen.
4. Gebe ich bei der Frage des Nettoeinkommens, den Gesamtbetrag an, der mir monatlich zu Verfügung steht oder nur das Einkommen, das ich mit dem Nebenjob verdiene?
5. Gibt es sowas wie Mindesteinkommen wirklich? Und wie berechnet es sich?
Herzlichen Dank!
Hallo,
wie alt bist Du? Bist Du in Sachen Krankenversicherung familienversichert oder mußt Du die KV selbst zahlen`Wenn ja - wie hoch ist diese?
Gruß!
Hallo!
Ich bin 23 und familienversicht, deswegen fallen für mich keine KV-Kosten an und studiere in München.
MfG!
Hallo,
Ja.Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?
Das ist normaler Unterhalt, den Du im Antrag als ebenfalls normales Einkommen angibst.denn der "klassische" Antrag fragt an keiner Stelle nach dem Einkommen der Eltern
Nur Deinen Mietanteil.Gebe ich bei dem Wohngeldantrag die Gesamtmiete an, oder nur den Teil den ich bezahle?
Nein. Irgendwo im Antrag wird nach Personen gefragt, die nicht zum Haushalt gehören und in der Wohnung leben. Dort gibst Du ihn an.Zählt mein Mitbewohner zu den Haushaltsmitgliedern
Ds Nettoeinkommen aus Deinem Job.Gebe ich bei der Frage des Nettoeinkommens, den Gesamtbetrag an
Natürlich gibt es das. Da es aber auf Dich nicht zutrifft, verzichte ich auf Erläuterungen.Gibt es sowas wie Mindesteinkommen wirklich?
Gruß!
Hallo,
weil Du das Mindesteinkommen erreichst.
Gruß!
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