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Thema: Wohngeld bei Wohneigentum?

  1. #1
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    Standard Wohngeld bei Wohneigentum?

    Zunächst ein mal ein herzliches Hallo an alle. Ich wende mich heute an Euch, weil ich so langsam mit dem Rücken an der Wand stehe.

    Ich bin 46 Jahre alt, habe drei Kinder 23, 21 und 15 Jahre alt. Die beiden Großen leben nicht mehr bei mir. Vor drei Monaten verstarb mein Mann, plötzlich, unerwartet. Er war Hauptverdiener, sein Verdienst ging überwiegend in die Finanzierung unserers Hauses.

    Mein derzeitiges Einkommen liegt bei 630,-- € netto zzgl. der Witwenrente in Höhe von 790,-- €. Eigentlich genug um überleben zu können. Doch die Schulden auf unserem Haus betragen 250.000,- € Darlehenshöhe ca. 1200,--. Das ich das Haus verkaufen muss ist mir klar, hier ist auch schon alles in die Wege geleitet. Doch bis ich einen Käufer gefunden habe muss ich in irgendeiner Weise überleben. Nun ist meine Frage, ob ich einen Anspruch auf Wohngeld habe und wenn ja, in welcher Höhe sich das in etwa befinden könnte.

    Der Verkauf unseres Hauses gestaltet sich schwierig, da es noch in "halbfertigen" Zustand ist. Deshalb brauche ich einfach noch etwas Zeit.

    Das Kindergeld und die Halbwaisenrente meines jüngsten Sohnes behält das Jugendamt ein, da es nach dem Tod meines Mannes Unterstützung bei den Internatskosten meines Sohnes übernimmt. Den Jungen jetzt vom Internat zu nehmen, würde heißen, ihm erneut den Boden unter den Füßen wegzuziehen und das will ich ihm nicht auch noch zumuten. Er bekommt dort so viel Unterstützung mit dem was hier geschehen ist fertig zu werden.

    Geschrieben habe ich ja nun genug, hoffe nur, nichts vergessen zu haben.

    Würde mich freuen, wenn mir jemand ein wenig Auskunft geben könnte.

    Liebe Grüße
    Pfauenauge

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    ich sehe kaum Chancen auf Wohngeld, da Dein Einkommen nicht ausreicht, die Belastungen und den Lebensunterhalt zu finanzieren.

    Ich würde mit der ARGE reden und einen Antrag auf ALG II stellen. Normalerweise werden die ersten 6 Monate die tatsächlichen Belastungen mit übernommen - wenn das ganze also nur eine Zeitfrage ist, könnte das entsprechend hinhauen. Allerdings ist auch hier ungewiß, ob die ARGE für Dich aufkommt, da Du mit Deinem Einkommen nicht bedürftig bist bzw. die Bedürftigkeit erst durch die sehr hohen Belastungen entsteht. Hier kann aber nur die ARGE selbst entscheiden, das kann keiner außerhalb der ARGE einschätzen.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel,

    vielen Dank für Deine rasche Antwort. Da ich bisher, dankbarer Weise, nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen war und mich daher in diese Sache nie vertiefen musste, muss ich nun nachhaken. Verstehe ich Dich richtig? Ich soll ALG beantragen obwohl ich nen Job und Einkommen habe?
    Und.. ich würde Wohngeld bekommen, wenn ich so viel Einkommen hätte um es selbst bezahlen zu können? Hab das hier ja schon in ein paar anderen Themen gelesen. Das man zu wenig verdient um Wohngeldanspruch zu haben? Wo ist da die Logik? Sprich, wenn ich ein paar hundert Euro mehr verdienen würde bekäme ich Wohngeld, damit es mir noch besser geht. Weil ich aber ohnehin schon zu wenig habe, brauch ich auch nicht mehr?

    Hoppel, das geht nicht gegen Dich oder Deinen Beitrag, der ist vollkommen klar bei mir angekommen. Nur das was ich daraus herauslese verursacht mir gerade Magendrücken.

    LG Pfauenauge

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Verstehe ich Dich richtig? Ich soll ALG beantragen obwohl ich nen Job und Einkommen habe?
    Ja. Auch Menschen mit einem Job haben Anspruch auf (aufstockendes) ALG II, wenn Ihr Einkommen nicht für die Bestreitung des Lebensunterhaltes reicht.

    Wo ist da die Logik?
    Das ist ganz einfach. Das Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern ein Zuschuß zu den Wohnbelastung. Daraus folgert, daß ich meinen Lebensunterhalt erst einmal selbst finanzieren muß, um dann den Zuschuß zu erhalten. Das ist aber bei Dir kaum gegeben: Dir stehen für 2 Personen gerade einmal 220 € zur Verfügung. Und dabei ist nur das Darlehen berücksichtigt, nicht jedoch die normalen Belastungen (wie Heizung, Strom, Grundsteuer, Essen und Trinken, Waren des täglichen Bedarfs, GEZ, Telefon und und und), womit dir also noch weniger für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

    Hoppel, das geht nicht gegen Dich oder Deinen Beitrag
    Habe ich auch nicht so aufgefaßt.

    Gruß!

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Hallo Hoppel,

    grundsätzlich ist das ja alles nachvollziehbar. Doch sehe ich es so, dass es meine Wohnsitiuation ist die mein finanzielles Problem darstellt. Wären meine "Miet/Wohnkosten" nicht so hoch, könnte ich meinen Lebensunterhalt ja durchaus selbst finanzieren. Da liegt es doch Nahe, dass dann die Wohngeldstelle das Mittel der Wahl wäre. Das wäre für mich logisch.
    Im Moment ist es so, dass ich zwei der drei Darlehen bezahle und so überleben kann. Es geht lediglich um ein Darlehen, dass im Moment ruht, 430-- € für die ich, vorrübergehend, Hilfe brauche. Und meiner Logik nach hat das nicht damit zu tun, dass ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, ich kann lediglich die Last des Hauses nicht tragen.

    Ich verstehe Deine Ausführungen durchaus und danke Dir, dass Du mir Wege gezeigt hast, die ich evtl. noch gehen kann, doch hoffe ich ehrlich gesagt inständig, dass das Haus ganz rasch verkauft ist.

    Vielen Dank noch einmal und
    viele Grüße
    Pfauenauge

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