Hallo liebe Forumsmitglieder,
habe die Woche mit meiner Ausbildung begonnen und werde ab nächster Woche in einer 2er WG ein Zimmer zur Zwischenmiete in meiner Ausbildungsstadt beziehen. Derjenige den das Zimmer gehört, macht für ein halbes Jahr/Jahr ein Auslandsstudium.
Nun meine Frage, da ich vom Arbeitsamt keinen Anspruch auf irgendwelche Ausbildungsförderungen habe (da Zweitausbildung), hab ich einen Anspruch auf Wohnungsgeld vom entsprechenden Amt. (wurde mir so am Telefon gesagt von den "lieben" Leuten dort)
Nun meine Frage..brauch ich für den Anspruch Mietzuschuss eine eigene Wohnung oda hab ich auch Anspruch wie oben geschildert bei meinen Fall. Denn ich habe ja schließlich keinen eigenen Mietvertrag unterschrieben sondern zahle nur die Miete für den Zeitraum der Abwesenheit des Vormieters.
Kann mich irgendwer von euch aufklären??? Da ich mich in diesem Bereich so gut wie gar net auskenne und etwas verwirrt bin.. :-/
Grüße Benni
Achso ja.. noch paar Infos zu den Kosten:
Mietkosten 220€ (Warm)
Ausbildungsvergütung ca. 450€ Netto, 572€ Brutto
Hallo,
es wird arge Probleme geben und Du solltest Dich entweder im Mietvertrag eintragen lassen oder, sofern im Mietvertrag die Untervermietung gestattet ist, einen Untermietsvertrag abschließen.
Gruß!
Also nen Untermietsvertrag hab ich.. Werd ich auch mit diesen Vertrag arge Probleme haben Wohngeld zu bekommen?
Hallo,
habe ich bereits beantwortet.
Gruß!
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