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Thema: Wohngeld für Master-Studenten

  1. #1
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    Frage Wohngeld für Master-Studenten

    Hallo,
    so wie es aussieht, bekomme ich im Master kein Bafög mehr (über 30Jahre) und frage mich, ob ich denn Anspruch auf Wohngeld habe? Ich habe einen 400€-Job und wohne alleine in einem eigenen Haushalt in einem Studentenwohnheim.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

  2. #2
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    Hallo,

    wie hoch sind die Kosten für die Unterkunft? Wie hoch Dein durchschnittliches Einkommen?

    Gruß!

  3. #3
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    Meine Wohnung kostet 250 Euro warm und ist 30qm groß. Ich verdiene ziemlich genau 400Euro im Monat, also 4800€ im Jahr.

  4. #4
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    Hallo,

    ein Wohngeldanspruch könnte am nicht ausreichendem Einkommen scheitern.

    Gruß!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    ein Wohngeldanspruch könnte am nicht ausreichendem Einkommen scheitern.
    Könntest du das erläutern? Wenn ich die Infos von hier anschaue, kommt er doch über das Minimumeinkommen?

    @bullipapa
    Du könntest hier mal deine Daten eingeben und überschlagen:
    wohngeldantrag.de

  6. #6
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    Danke für die Hinweise!
    Hier die Rechnung:

    Regelsatz + Warmmiete
    359€ + 250€ = 609€
    80% davon ist das Mindesteinkommen:
    609€ = 100%
    487,02 = 80%

    Bei 400€ monatlichem Einkommen, also kein Anspruch auf Wohngeld:-(

    Dieser Satz birgt jedoch folgende Hoffnung:
    Zur Erreichung des Mindesteinkommens können alle finanziellen Mittel herangezogen werden, die der Antragsteller monatlich zur Verfügung hat, unabhängig davon, ob es als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes gewertet wird.

    Kann ich dazu auch bereits erspartes Vermögen oder von Eltern gezahltes Taschengeld zur Berechnung hinzuziehen???

  7. #7
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    Hallo,

    Kann ich dazu auch bereits erspartes Vermögen oder von Eltern gezahltes Taschengeld zur Berechnung hinzuziehen???
    Sofern es sich um Barvermögen und nachzweisenden und vor allem regelmäßigen Unterhalt handelt - ja.

    Im übrigen ist Deine Rechnung falsch, da die 20% von den 359 € und nicht von der Gesamtsumme abgesetzt werden.

    kommt er doch über das Minimumeinkommen?
    Rechne einfach noch mal nach...

    Gruß!

  8. #8
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    Alles klar!

    Dann muss ich schon 537,02€ pro Monat verdienen, um auf mein Mindesteinkommen zu kommen.

    Nachzuweisenden Unterhalt der Eltern:
    also per Überweisung und somit über Kontoauszug nachweisbar!
    Dann müsste es doch klappen, wenn ich über das Mindesteinkommen (siehe oben) komme?

    Vielen Dank für die Antworten! Dann werd ich mal mein Glück versuchen!

    Gruß

  9. #9
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    Hallo,

    sofern regelmäßig und nicht erst zum Zeitpunkt des Wohngeldantrages - ja.

    Dann muss ich schon 537,02€ pro Monat verdienen
    Nein. Es fehlen noch die Stromkosten, ggf. die Beiträge für die KV und ggf. die Studiengebühren bei der Berechnung des eigentlichen Mindesteinkommens.

    Gruß

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