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Thema: ein paar Fragen zum Wohngeld

  1. #1
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    Standard ein paar Fragen zum Wohngeld

    Grüsse

    ich habe zeitweise Bafög erhalten, mittlerweile finanziere ich ein Studium über die KFW (Studienkredit) mit einem Höchstsatz (650€). Nun habe ich gelesen das ich evtl Wohngeld bekommen kann, Den Einkommenshöchstsatz von 800+€ unterschreite ich ja, Eltern verdienen nicht soviel das es in´s Gewicht fällt. Das ich mla Bafög bekommen habe sollte dabei egal sein, oder?
    Allerdings studiere ich weiter weg von zuhause, habe mich aber nicht an diesem Wohnsitz wo ich die Wohnung miete gemeldet. Ist das ein Kriterium? Wenn nein, stelle ich den Antrag da wo ich gemeldet bin oder da wo ich die Wohnung miete? Desweiteren schaffe ich es evtl nicht mehr vor dem 1sten den Antrag einzureichen, reicht ein formloser Antrag mit Poststempel von diesem Monat um den Rest dann die Tag einzureichen und trotzdem noch diesen Monat Wohngeld zu bekommen?
    Ausserdem habe ich gelesen das ich ein bestuimmtes Mindesteinkoimmen für Wohngeld brauche. Sollte die Förderung auslaufen, fällt dann direkt das Wohngeld weg wenn ich nicht direkt einen 400€-Job oder so bekomme?

    Danke für eure Mühe
    Inso

  2. #2
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    Hallo,

    Den Einkommenshöchstsatz von 800+€ unterschreite ich ja
    Einen solchen pauschalen Satz gibt es nicht.

    ich habe zeitweise Bafög erhalten
    Warum bekommst Du kein BaföG mehr?

    reicht ein formloser Antrag mit Poststempel von diesem Monat
    Nein, das reicht nicht. Der formlose Antrag muss dem Wohnamt bis zum 1. zugegangen sein - der Poststempel ist dabei nicht ausschlagebend.

    Sollte die Förderung auslaufen, fällt dann direkt das Wohngeld weg
    Ja.

    Gruß!

  3. #3
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    Ich habe den Studiengang nach dem 4ten Semester gewechselt und erhalte daher kein Bafög mehr.

    Muss der Antrag bis zum 1sten nächsten Monats oder bis zum in diesem Falle 30sten formlos eingegangen sein?

    Wenn die Förderung dann ausläuft reicht ein 400€-Job um das zu überbrücken oder gibts ne andere Möglichkeit weiterhin eine Förderung zu bekommen?

  4. #4
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    Hallo,

    Muss der Antrag bis zum 1sten nächsten Monats oder bis zum in diesem Falle 30sten formlos eingegangen sein?
    Bis zum letzten Tag des Monats, ab dem Wohngeld bezogen werden soll.

    Wenn die Förderung dann ausläuft reicht ein 400€-Job um das zu überbrücken
    Nein.

    Gruß!

  5. #5
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    ok, was muss ich denn erfüllen um weiterhin Wohngeld oder ähnliche Förderung zu erhalten?^^

    und Wohngeldstelle wo ich die Wohnung gemietet hab oder wo ich gemeldet bin (2 unterschieldliche Städte)

    Danke für eure Antworten^^

  6. #6
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    Hallo,

    was muss ich denn erfüllen um weiterhin Wohngeld oder ähnliche Förderung zu erhalten
    Ein höheres Einkommen erzielen. Eine andere Zuschußmöglichkeit als das Wohngeld dürfte nicht vorhanden sein.

    Wohngeldstelle wo ich die Wohnung gemietet hab oder wo ich gemeldet bin
    Bei der Wohngeldstelle, die für Deine Wohnung zuständig ist.

    Gruß!

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