Hallo,
ich bin meines Wissens, da ich eine Berufsausbildung im dualen System beginnen werde, nicht bafögberechtigt. Ich würde aber gerne einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ist es in diesem Fall nötig, trotzdem einen Antrag auf Bafög zu stellen und die Ablehnung dann dem Wohngeldamt zu schicken? Eigentlich müssten die doch wissen, dass ich gar nicht förderberechtigt bin... *grübel*
Oha, habe ich etwa eine Frage gestellt, die mir niemand beantworten kann? Fehlen weitere Informationen?
Hallo,
Du dürftest bei einer dualen Ausbildung zwar keinen Anspruch auf BaföG, aber auf BAB haben. Hier solltest Du also ansetzen. Weitere Infos zum BAB unter lehreundgeld.de .
Gruß!
Danke dir,
ich gehe aber davon aus, dass mir aufgrund des Elterneinkommens auch kein BAB zusteht. Muss denn zuerst dennoch BAB beantragt werden, um dann einen Antrag auf Wohngeld stellen zu dürfen?
Hallo,
wenn Dir BAB aus diesem Grund nicht genehmigt wird, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Gruß!
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