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Thema: bedarfsgemeinschaft trotzdem wohngeld?

  1. #1
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    Standard bedarfsgemeinschaft trotzdem wohngeld?

    hallo zusammen,

    ich erklär am besten erstmal die situation.

    also wir (ich und meine freundin) leben nun seit knapp 2jahren in einer bedarfsgemeinschaft. Das problem ist nun ich möchte arbeiten gehen meine freundin findet leider nichts passendes. ich müsste aber dann mindestens unser H4 geld als einkommen haben sonst kommen wir unterm strich ins minus, sprich wir haben obwohl ich arbeite weniger geld als jetzt vom amt.

    nun frag ich mich ob ich wohngeld beantragen kann (natuerlich meld ich mich dann vom amt ab) nur ich will dabei in der selben wohnung mit meiner freundin bleiben die weiterhin h4 beziehen sollte.

    ist das möglich? ich habe bis jetzt immer nur gelesen das ein anspruch auf wohngeld fuer leute in einer bedarfsgemeinscht entfällt.

    wäre sehr dankbar für jede art von hilfe. ich möchte nicht ausziehen müssen um einen job anzunehmen um dann endlich etwas mehr geld zu haben.

    gruß

    klaaX

  2. #2
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    hoppel hilf mir !! :P

  3. #3
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    Hallo,

    das wird so nicht funktionieren, da Ihr beide ja weiterhin ALG II bekommt. Solange Du aber in der Berechnung mit auftauchst (was automatisch bei einer BG der Fall ist), hast Du keinen eigenen Anspruch auf Wohngeld.

    Aber selbst, wenn das alles nicht entscheidend wäre, würde das Wohngeld, wenn überhaupt, nur sehr gering ausfallen, da dann ja nur die Hälfte der Miete angerechnet werden würde.

    Gruß!

  4. #4
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    nein wie gesagt ich würde dann kein geld mehr vom amt beantragen sondern hätte eben mein gehalt nur meine freundin würde weiterhin alg2 bekommen. ich hab mir auch mal so berechnungstabellen angeschaut und da ich dort in der gruppe 6 bin was glaub ich die höchste ist wär das ja gar nicht mehr so gering oder?

  5. #5
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    und die andere hälfte würde dann das amt komplett übernehmen?

  6. #6
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    Hallo,

    ob Du selbst Geld beantragst oder nicht ist ohne Bedeutung. In dem Augenblick, in dem Deine Freundin ALG II beantragt, wirst Du als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit eingerechnet und Ihr bekommt unter Berücksichtigung Deines Einkommens u.U. weiterhin ALG II.

    und die andere hälfte würde dann das amt komplett übernehmen?
    Sofern sie angemessen ist - ja.

    wär das ja gar nicht mehr so gering oder?
    Mangels Angaben zum Bruttoeinkommen und zur Miete kann ich das nicht einschätzen.

    Gruß!

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