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Thema: Schüler- Wohngeld weil VHS nicht BaföG gefördert?

  1. #1
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    Standard Schüler- Wohngeld weil VHS nicht BaföG gefördert?

    Hallo!

    Ich bin etwas versunsichert und wollte mich mal an euch wenden. Es wäre toll wenn ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könntet.

    Bin 18 Jahre und wohne bei meiner Mutter. Ab dem Sommer beginne ich einen Abiturlehrgang auf der VHS. Bis dahin würde ich gerne ausziehen.. mit dem Geld das mir zur Zeit zusteht (Kindergeld + Halbweisenrente) komme ich auf knapp 400e. Für eine eigene Wohnung plus Lebensunterhalt zu wenig. Natürlich könnte man tagsüber arbeiten, ich würde aber gerne auch sicher meine Miete zahlen können, wenn das mit dem Arbeiten mal phasenweise nicht klappt.

    Bissher habe ich herausgefunden, dass mir BAföG auf der VHS nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen, was bei mir aber nicht der Fall ist, zu steht.

    Hätte ich also eine Chance auf Wohngeld?

    Das zusammenleben mit meiner Mutter ist unmöglich geworden, da sie in psychische Probleme hat.

    Sie verdient auch zu wenig um Mich unterstützen zu können.

    Grüße!

  2. #2
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    Hallo,

    wie hoch wäre die zu erwartende Warmmiete?

    Gruß!

  3. #3
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    Ca. 400 Euro. (Was würde sich ändern wenn die Miete niedriger/höher wäre?)

    Vielen dank.

  4. #4
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    Hallo,

    mangels ausreichendem Einkommen besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

    Gruß!

  5. #5
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    Auch bei einer geringeren Miete hätte ich keinen Anspruch?
    Hm.. gäbe es, außer auf eine andere Schule zu gehen, noch eine andere Möglichkeit staatliche Unterstützung zu bekommen?

  6. #6
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    Hallo,

    Auch bei einer geringeren Miete hätte ich keinen Anspruch?
    Nein - es sei denn, Du verfügst über ein nennenswertes Barvermögen.

    Ist das mit der VHS eine Vollzeitsache oder beschränkt sich das auf die Abendstunden?

    Gruß!

  7. #7
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    Nagut, danke!

    Die VHS findet nur in den Abendstunden statt. 18.00-21.15.
    Es gibt zwar zusätzlich einen gewissen Arbeitsaufwand zu hause (habe die Wochenstundenzahl nicht im Kopf), der der Kindergeldstelle und auch der Rentenstelle reicht, bei BAföG sieht anscheinend anders aus.

  8. #8
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    Hallo,

    sofern Du erhebliche soziale Schwierigkeiten im Zusammenleben mit Deiner Mutter nachweisen kannst, könnte ein Anspruch auf ALG II bestehen.

    Gruß!

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