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Thema: Wohngeldanspruch in eheähnlicher Gemeinschaft

  1. #1
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    Frage Wohngeldanspruch in eheähnlicher Gemeinschaft

    Hallo zusammen.

    Kann mir jemand sagen, wie folgende Situation von den Ämten gehandhabt wird?!

    Man nehme ein sog. "eheähnliche Gemeinschaft", beide möchten Wohngeld beziehen- bekommen sie, weil sie eine solche Gemeinschaft sind, weniger Geld, als wären sie "nur" eine WG?
    Und wie ist die Lage, wenn einer in einer solchen Gemeinschaft einer Wohngeld beziehen möchte und der andere Arbeitslosengeld 1 (ca. 630€/mtl.) bezieht?

    Vielen Dank für Antworten

    sonnenschein

  2. #2
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    Hallo,

    eine Antwort auf Frage 1 erübrigt sich, weil hier kein "Wahlrecht" vorhanden ist. Da nicht klar ist, auf welche "Gemeinschaft" sich Frage 2 bezieht, kann ich auch da nicht mit einer Antwort dienen.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo.

    Ich rede ja auch nicht von "Wahlrecht", ich will es nur wissen, da dieses "System" ja nicht zu durchblicken und scheinbar ohne Sinn und Verstand gehandhabt wird.
    Also bekommt ein Paar, welches eine eheähnlich Gemeinschaft darstellt mehr/weniger Geld, als zwei Menschen, die eine WG bilden, ansonsten aber gleiche Voraussetzungen (was Einkommen etc. angeht) haben?

    Frage 2 bezieht sich auf die eheähnliche Gemeinschaft.

    Gruß

  4. #4
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    Hallo,

    und scheinbar ohne Sinn und Verstand gehandhabt wird.
    Da bin ich anderer Meinung - aber egal.

    Zu Frage 1: Immer noch kein Kommentar, weil sich die Frage nicht stellt. Entweder ist man eine Einstandsgemeinschaft - oder man ist es nicht. Die Frage zielt in meinen Augen darauf ab, ob man ein höheres Wohngeld bezieht, wenn man sich als WG anmeldet obwohl man eine Einstandsgemeinschaft ist.

    Zu Frage 2: der Bezug von ALG I bedeutet nicht, daß man vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Insofern können beide zusammen einen Antrag stellen, beid em dann alle Einkommen berücksichtigt werden.

    Gruß!

  5. #5
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    Daumen runter

    Reine Interessensfragen scheint man hier nicht beantwortet zu bekommen- super Forum oO.

    Na ja, dann eben nicht, ich sage ja, wird gehandhabt ohne Sinn und Verstand, und wenn ein Normalsterblicher das verstehen will, wird er vor dem Kopf gestoßen...

  6. #6
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    Zitat Zitat von sonnenschein123 Beitrag anzeigen
    Reine Interessensfragen scheint man hier nicht beantwortet zu bekommen- super Forum oO.
    Erzähl hier bitte keine Märchen! Dass es sich um eine reine Interessensfrage handelt, nimmt Dir niemand ab: Wohngeldanspruch für 2 Personen?.

    Deine verbitterte Ironie ist hier völlig fehl am Platze. Hast Du ernstlich geglaubt, dass Du in einem Forum auf jeden Fall eine Auskunft erhältst dazu, welche Story dem Wohngeldamt optimalerweise aufgetischt werden kann?

    Und in anderen Foren scheinst Du so eine Auskunft auch nicht zu bekommen. Sonst hättest Du hier nicht gefragt.
    Ohne Gewähr

  7. #7
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    Hallo,

    Reine Interessensfragen scheint man hier nicht beantwortet zu bekommen
    Die "Interessenfrage" nehme ich Dir nicht ab. Deine ursprüngliche Frage

    Man nehme ein sog. "eheähnliche Gemeinschaft", beide möchten Wohngeld beziehen- bekommen sie, weil sie eine solche Gemeinschaft sind, weniger Geld, als wären sie "nur" eine WG?
    zielt in meinen Augen darauf ab, mit welcher Konstellation mehr staatliche Hilfe zu bekommen wäre. Für derartige Statements stehe ich nicht zur Verfügung, was ich Dir mehrmals eindeutig gesagt habe.

    Deine Frage hat auch nichts mit dem angeblich mangelnden Verständnis Deinerseits zu tun. Entscheidend für den Bezug von Wohngeld sind bestimmte Parameter - nicht aber die Frage, ob eine "eheähnliche Gemeinschaft" als "WG" Wohngeld beantragen kann und darf.

    Reine Interessensfragen scheint man hier nicht beantwortet zu bekommen
    Du scheinst nicht lesen zu können. Ich habe durchaus auf Deine "Interessenfragen" geantwortet.

    super Forum oO
    Jau.

    Weißt Du was - ich bin froh über dieses "super Forum oO". Nämlich dann, wenn User wie Du kommen, die es scheinbar darauf anlegen, mal ganz schnell Leistungen einzufordern, die ihnen nicht zustehen. Und dann auch noch beleidigt reagieren, wenn sie nicht die von ihnen erhoffte Antwort bekommen.

    Kein Gruß!

  8. #8
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    Standard AW: Wohngeldanspruch in eheähnlicher Gemeinschaft

    Ach wie schön, ich hatte gar nicht mehr nach einer Antwort geguckt damals...na ja, ist zwar jetzt schon ein Jahr her, aber irgendwie würde ich gerne noch was dazu sagen, denn ich halte es nicht für korrekt, dass mir irgendwelche Sachen unterstellt werden, aber wenn ihr das in Ordnung findet: bitteschön

    Zitat Zitat von Snowblind Beitrag anzeigen
    Und in anderen Foren scheinst Du so eine Auskunft auch nicht zu bekommen. Sonst hättest Du hier nicht gefragt.
    Ich habe in gar keinem anderem Forum gefragt...


    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    ...wenn User wie Du kommen, die es scheinbar darauf anlegen, mal ganz schnell Leistungen einzufordern, die ihnen nicht zustehen
    klar, ich war und bin in einer WG und werde jetzt auch nicht für irgendein Geld homosexuell (habe nichts gegen homosexuelle, bin es nur halt eben nicht)...

    Na ja, dann bleib ich eben weiterhin unwissend...

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