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Thema: Weniger Wohngeld, wenn ich weniger verdiene ??

  1. #1
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    Standard Weniger Wohngeld, wenn ich weniger verdiene ??

    Hallo !
    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen: Ich bin alleinerziehend, habe einen 12 jährigen Sohn (er bekommt 200,-€ Unterhalt + KG). Ich habe bis September 09 halbtags als Verkäuferin gearbeitet und 950,-€ - 1000,-€ netto verdient , damit 47,-€ Wohngeld bekommen. Nun bekomme ich seit Oktober 09 Krankengeld i. H. v. 805,-€ i. Monat. Im November habe ich diese Änderung dem Wohngeldamt mitgeteilt aber bis gestern keine Berechnung erhalten. So war ich heute dann dort, um mal nachzufragen, warum es ein halbes Jahr dauert.....
    Dort sagte man mir, dass sich ja nichts geändert habe und ich deshalb keine Berechnung zugeschickt bekam. Da ich nicht verstand, dass man mit 150,-€ bis 195,-€ weniger Einkommen, genausoviel WG bekommt, wurde dann nochmal berechnet, aber es blieb dabei.... 47,-€ . Ich bat um eine schriftliche Mitteilung. Daraufhin wurde die Dame etwas ärgerlich und wieß mich darauf hin, dass es bis Juni dauern könnte bis ich diese hätte und das ich dann auch eventuell noch weniger bekommen würde ..... Ich finde das Ganze jedenfalls sehr merkwürdig, weil auch der WG Rechner online mir 144,-€ WG anzeigt.

    Weiss vielleicht an wen ich mich wenden kann ?? Wer mir weiterhelfen könnte ?? Meine Wohnung ist 70qm groß , 470,-€ WM (darin sind 70,-€ Heizung).
    Viiiieeelen Dank schonmal !!!
    Gabi aus Rees

  2. #2
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    Hallo,

    nach Deinen Zahlen liegst Du scheinbar innerhalb der 15%-Regel. Nach dieser Regel wird das Wohngeld im laufenden Bezugszeitraum nur dann neu berechnet, wenn das Einkommen um mehr als 15% sinkt.

    Ob dem so ist, müßte eigentlich im ursprünglichen Bescheid stehen, wo auf diese 15% im Normalfall nahand einer konkret benannten Summe hingewiesen wird.

    Gruß!

  3. #3
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    Pfeil

    Hallo ! Danke für deine Nachicht, aber ich habe auch ursprünglich keinen Bescheid bekommen... Damals bekam ich am Telefon Bescheid , dass ich 74,-€ bis zum 12. Geburtstag von meinem Sohn bekomme. Danach dann 47,-€ . Gibt es denn nicht eine Stelle/Beratung , die mir da genauere Auskunft geben kann ?

  4. #4
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    Hallo,

    wenn Du kein Bescheid hast, kann Dir auch keine Beratungsstelle helfen. Fordere am besten eine Kopie des Bescheides an.

    dass ich 74,-€ bis zum 12. Geburtstag von meinem Sohn bekomme. Danach dann 47,-€ .
    Das hängt dann mit dem Wegfall des Alleinerziehungszuschlag zusammen, der nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird.

    Gruß!

  5. #5
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    Frage

    Danke nochmal. Den Bescheid bekomme ich voraussichtlich erst im Juni (nachdem ich darauf bestanden habe) . Bei wem kann ich mich denn dann beraten lassen ??

  6. #6
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    Hallo,

    melde Dich bei mir, wenn Du den Bescheid hast.

    Gruß!

  7. #7
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    Unglücklich

    Hallo ! So, nun habe ich endlich den Bescheid über mein WG bekommen.
    Es heißt , wie du schon ermutet hast, dass sich das Gesamteinkommen nicht um 15% verringert hat. Muß ich wohl so hinnehmen...
    Was mich ein bisschen irritiert: In meiner Gesamtmiete (470,-€) sind 50,-€ für Heizung und 70,-€ für sonstige Nebenkosten(Müllabfuhr, Abwasser usw.) enthalten. Diese 70,-€ stehen bei der Berechnung aber als Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgung ....??? Ist das richtig ?? Also berücksichtig berechnet werden nur 350,-€ Miete + 31,-€ für Heizkosten (gem. §12 Abs. 6). Die Nebenkosten werden nicht berücksichtigt !!? Vielen Dank schonmal !!

  8. #8
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    Hallo,

    Diese 70,-€ stehen bei der Berechnung aber als Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgung ....???
    Also berücksichtig berechnet werden nur 350,-€ Miete
    Was denn nun? Werden Sie nun mit berücksichtigt oder nicht?

    Gruß!

  9. #9
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    Hallo , nein ! Berücksichtigt werden 350,00€ Miete und 31,00€ Heizkostenpauschale....
    Die 70,-€ die ich für Nebenkosten wie Müll/Wasser usw. zahle , treten im Bescheid als Warmwasserversorgung auf, werden aber in der Berechnung nicht berücksichtigt. Lieben Dank nochmal

  10. #10
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    Hallo,

    dann lege einen Widerspruch ein.

    Gruß!

  11. #11
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    Standard Widerspruch

    Hallo Hoppel !!!
    Vielen Dank für Deine Mühe.
    Ich werde dann morgen Früh mal hingehen....
    werde wohl wieder 6-8 Wochen warten müssen, aber egal.
    Mehr als ablehnen, können `se ja nicht, gell !
    GLG !

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