+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Anrecht? Schüler (17) Umzug

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.04.2010
    Beiträge
    13

    Standard Anrecht? Schüler (17) Umzug

    Guten Tag

    Ich bin Schüler, 17 Jahre alt und werde 18 im September.
    Desweiteren möchte ich aus meiner Stadt, eine Autostunde weiter ziehen, weil dort mein Hauptfreundeskreis wohnt, meine Freundin, und dort eine Schule ist, die genau die Sachen unterrichtet die ich gerne haben würde.

    Ich habe 8 geschwister, und kein Anrecht auf BaföG

    Bin ich generell Wohngeldförderbar?

    Grüsse
    Trampf

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    warum hast Du keinen Anspruch auf BaföG? Welche Einnahmen hättest Du, wenn Du ausgezogen bist? Wie hoch wäre die Warmmiete? Um was für eine Schulart bzw. Schulausbildung handelt es sich?

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.04.2010
    Beiträge
    13

    Standard

    Kein Anspruch auf BaföG: Da eine vergleichbare Schule in der Nähe liegt.

    Einahmequellen wären ab September McDonalds

    Die Warmmiete verläuft sich auf ca 140-200 euro...

    Die Schulart ist ein Simples Gymnasium, welches aber ein Fach unterstützt welches auf meinem jetzigen Gymnasium aber nicht unterstützt wird.

  4. #4
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    Einahmequellen wären ab September McDonalds
    McDonalds ist (noch) keine offizielle Währung - mich interessiert also mehr in €, was Du für Einnahmen hast.

    Gruß!

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.04.2010
    Beiträge
    13

    Standard

    Aehm, das weiss ich nicht so genau, es wird sich sicherlich so um 200-250 belaufen..

    Gruss
    Trampf

  6. #6
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    es besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

    Gruß!

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.04.2010
    Beiträge
    13

    Standard

    Und was wäre, wenn ich gar kein geld verdienen würde?

    Was für bedinungten müssen geschaffen werden?

    Gruss
    Trampf

  8. #8
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    Und was wäre, wenn ich gar kein geld verdienen würde?
    Nichts.

    Für Dich sind vorrangig Deine Eltern verantwortlich und Du bist nicht gezwungen, bei den Eltern auszuziehen.

    Gruß!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Habe ich Anrecht auf Wohngeld?
    Von jul3m4us im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 26.11.2010, 13:39
  2. Anrecht auf Kindergeld?!?
    Von DMK im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.11.2010, 12:41
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 01.12.2009, 23:36
  4. Umzug in eigene Wohnung - weiterhin Schüler BAföG möglich?
    Von maryeugen im Forum Schüler-BAföG
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 28.10.2009, 20:49
  5. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.07.2009, 10:01

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein