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Anspruch bei 2 Personen (400€ Basis + Azubi)????

Wohngeld Anspruch und Antrag (Wohngeld)

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  #1 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 12:26
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Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 3
Standard Anspruch bei 2 Personen (400€ Basis + Azubi)????

Hallo an Alle:

Ich habe folgendes Problem, dass ich mit den Hilfen aus dem Netz trotzdem nicht lösen kann:

Also:
Wir wollen eine Wohnunng nehmen, meine Freundin ist in der Ausbildung und ich bin es auch grade. Da ich aber demnächst fertig bin und noch nicht weiß, wie es weiter geht, möchte ich wissen:

Ob ich mit einem 400 € Job Anspruch auf Wohngeld habe?? Bzw wenn meine Freundin auch Anspruch auf Wohngeld hat, wie das Angegeben werden muss?

Danke

Peter
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 12:48
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Registriert seit: 23.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.961
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Hallo,

wie hoch sind die Einnahmen Deiner Freundin (Netto+Brutto)? Bekommt sie BAB? Wie hoch ist die Warmmiete?

Gruß!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 12:59
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Beiträge: 3
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Hallo,

Die Warmmiete beträgt 510€

Meine Freundin Bekommt:

381 Netto (480Brutto) + 199 Waisenrente. BAB möchten wir nicht beantragen, weil es ja dann kein WG gibt. Und die BAB würde, so weit ich weiß, unter dem WG liegen, falls ich richtig gerechnet habe....

DANKE IM VORRAUS!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 14:15
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Registriert seit: 23.07.2009
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Beiträge: 1.961
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Hallo,

Zitat:
BAB möchten wir nicht beantragen, weil es ja dann kein WG gibt.
Blödsinn. 1. besteht kein Wahlrecht, Du kannst also nicht auf BAB zugunsten des Wohngeldes verzichten. 2. wenn du nicht mehr in Ausbildung bist, besteht durchaus Anspruch auf beides.

Bevor nicht bekannt ist, wie hoch BAB ist, kann die Frage nach dem Wohngeld nicht beantwortet werden.

Gruß!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.03.2010, 17:48
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Beiträge: 3
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Hallo,

Ich habe eine Verständnisfrage: Warum muss ich BAB (da dies ja als Einkommen angerechnet wird im WG) beantragen, wenn ich dann mit meinen Einkommen zuviel für das Wohngeld verdiene und ich dann kein Anspruch habe.
Und wenn ich nicht einfach WG beantrage und mein Einkommen noch für die WG Bewilligung ausreicht??

gruß
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 07:09
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Ort: Berlin
Beiträge: 1.961
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Hallo,

BAB ist vorrangig gegenüber Wohngeld.

Gruß!
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Stichworte
400€ , anspruch , azubi , basis , personen

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