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Thema: Anspruch dem Grunde nach, was ist das genau

  1. #1
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    Frage Anspruch dem Grunde nach, was ist das genau

    Hallo,

    unser Sohn (fast 26) bekommt auf Grund eigener Ersparnisse (wir Eltern - beide behindert und Frührentner) haben seit über 15 Jahren auf seinen Namen einen Sparvertrag, der 25 Jahre läuft) kein Bafög, da sein Vermögen 5200 € übersteigt. Dieses Vermögen wurde gezwölfelt und verfehlt knapp seinen monatlichen Bedarf. Auf die Eltern entfallen jeweils nur Cent-Beträge.

    Das Kindergeld wurde bis 02/2010 gezahlt. Hier lag eine Verlängerung des Anspruchs wegen 9 Monate Wehrpflicht vor.
    Mein Einspruch gegen den Kindergeldbescheid (wg. der freiwilligen Verlängerung der Wehrpflicht) wurde innerhalb von weniger als 1 Monat durch Einspruchsentscheidung abgelehnt, bevor ich eine weitere Einspruchsbegründung nachreichen konnte.

    Die studentische Krankenversicherung läuft ab 04/2010. Familienversichert ist er bis 03/2010, weil meine Krankenkasse die freiwillige Wehrpflichtverlängerung von 2 Monaten anerkannt hat. Während der beiden Verlängerungsmonate erhielt er Wehrsold in der bisherigen Höhe.

    Der Wohngeldantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung:
    Ihm steht "dem Grunde nach" Bafög zu. Der Bescheid ist auf den 11.02.2010 datiert. Ein Widerspruch per E-Mail könnte noch zu schaffen sein - ist er aber sinnvoll und Erfolg versprechend?

    Mit dem Begriff "dem Grunde nach" kann ich nichts anfangen. Ist das überhaupt korrekt und für ihn zutreffend?

    Ist er gezwungen, mein Sparkonto aufzulösen, wodurch er erhebliche Verluste erleidet, in dem er möglicherweise alle bisher erhaltenen Bonuszahlungen (die zusätzlich zu den Zinsen gezahlt wurden) der Bank zurück zahlen muss? Das wäre sehr schade, da das Geld für notwendige Sanierungen an unserem Haus vorgesehen war.

    Über einige Ratschläge und Tipps würde ich mich freuen.
    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Brande

  2. #2
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    Hallo,

    "dem Grunde nach" bedeutet, daß Dein Sohn grundsätzlich Anspruch auf BaföG hat und dieses auch bekommen würde, wenn alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ausschluß vom Wohngeld bei Studenten, die dem Grunde nach Anspruch auf BaföG haben, ist richtig und ein Widerspruch sinnlos.

    Gruß!

  3. #3
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    Danke.
    Kann es auch sein, dass er sowieso keinen Wohngeldanspruch hat, weil er noch bei in der Heimat mit Hauptwohnung gemeldet ist? Er hat dort noch sein Kinderzimmer. Am Studienort ist er mit Nebenwohnung gemeldet und dort der Hauptmieter einer WG.

    Gibt es andere Möglichkeiten, Förderungen zu beantragen? Wir kommen an unser Geld nicht ran und unsere Reserven sind bald erschöpft.

    Gruß Brande

  4. #4
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    Hallo,

    Kann es auch sein, dass er sowieso keinen Wohngeldanspruch hat, weil er noch bei in der Heimat mit Hauptwohnung gemeldet ist?
    Nein. Das hat nichts mit dem Wohngeldanspruch zu tun.

    Gibt es andere Möglichkeiten, Förderungen zu beantragen?
    Außer Bildungs- und Studienkredit gibt es keine weiteren Möglichkeiten.

    Gruß!

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