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Thema: Anspruchsdefinition

  1. #1
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    Standard Anspruchsdefinition

    Hallo alle zusammen - erstmal vielen Dank für Euer Engagement hier und die Beantwortung der Fragen. Ich versuche auch, die Beantwortung so "bequem" wie möglich zu gestalten.

    Ich werde bald aus meiner WG in eine eigene Wohnung ziehen (soweit alles geplant und veranlasst) und möchte dann gerne Wohngeld beantragen. Nun bin ich aber als Student dazu berechtigt gewesen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Diese wird über meinen Werkstudentenjob nicht gezahlt.

    Weiterhin - einen Anspruch auf BaFöG habe ich nicht mehr, da außerhalb der Regelstudienzeit.

    Nun meine Fragen:

    1.) Wie berechne ich, ob ich einen Anspruch auf Wohngeld habe? In meinem Brutto-Einkommen ist die Zahlung der Krankenkasse nicht enthalten, Steuern und Rentenversicherung hingegen schon. Nun soll man bei der Anspruchsberechnung ja angeben, ob nichtselbständige Arbeit, selbständige Arbeit oder ähnliches, um zu testen, ob ein Mindesteinkommen vorhanden ist. Kann ich dabei einfach mein Einkommen angeben und es werden pauschal 30% abgezogen oder wird die private Krankenversicherung als separater Posten abgezogen?

    Zahlen:
    Grundbetrag 359,- €
    Geplante zukünftige Warmmiete (all inkl.): 375,- €
    private Krankenversicherung: 225,- €
    Mein Brutto-Einkommen liegt aktuell monatlich zwischen 800 und 900 Euro.

    Rechne ich nun platt: 359,- € + 375,- € + 225,- €?
    Oder nur: 359,- € + 375,- €?

    Stimmt die Zahl, dass ich "nur" 80% des genannten Betrages erreichen muss? Demnach würde ich ja in beiden Fällen zumindest schonmal einen Anspruch haben.

    2.) Ich habe ja erwähnt, dass ich BaFöG nicht bekomme - ich habe auch nie welches bekommen (Elterneinkommen), mittlerweile ist die Anspruchsgrundlage vollkommen weggefallen (Regelstudienzeit, Alter). Empfiehlt es sich, trotzdem einfach einen Antrag zu stellen, nur um dann den Albehnungsbescheid in der Hand zu halten oder ist in meinem Fall auch so zu erkennen, dass ich eh kein BaFöG bekomme?

    Danke schonmal für Eure Mühe, ich hoffe, es war soweit verständlich.

    Viele Grüße

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    Rechne ich nun platt: 359,- € + 375,- € + 225,- €?
    Oder nur: 359,- € + 375,- €?
    Die erste Rechnung ist die richtige. Wobei dazu noch Strom und ggf. Studiengebühren hinzukommen.

    Stimmt die Zahl, dass ich "nur" 80% des genannten Betrages erreichen muss?
    Jein. Die 20% werden nur abgezogen, wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, daß Du mit Deinen finanziellen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten kannst.

    Demnach würde ich ja in beiden Fällen zumindest schonmal einen Anspruch haben.
    Sehe ich nicht so, da Du das Mindesteinkommen nach deinen Angaben eben nicht erreichen dürftest.

    Empfiehlt es sich, trotzdem einfach einen Antrag zu stellen
    Du benötigst vom BaföG-Amt einen sogenannten Negativbescheid zur Vorlage bei dem Wohngeldamt.

    Gruß!

  3. #3
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    Danke schonmal für die Antwort .

    Ich habe jedoch noch ein grundlegendes Verständnisproblem in Sachen Einkommen. Ich verdiene wie erwähnt um die 950 Euro brutto monatl. (um das hier nochmal unmissverständlich darzustellen ).

    Davon zahle ich ja noch Steuern, RV und Krankenkasse. Steuern und RV je nach genauer Einkommenshöhe (Werkstudent, also RV = 9,5%, Lohnsteuer sehr gering). Macht bei mir also quasi netto nach Abzug von Steuern und RV dann ca. 850 Euro monatl..

    Ich habe nun noch ein Problem damit, zu erkennen, welche Beträge nun bei den verschiedenen Berechnungen abgezogen werden müssen.

    Daher noch die Frage zu folgenden Berechnungen:

    1.) Mindesteinkommen (war ja soweit auch beantwortet):

    Nehme ich nun meinen Nettobetrag von ca. 850 Euro monatl. und betrachte somit auch nur noch Krankenkasse, Miete, sonstige fixe Kosten? Sprich also:
    (359,- + 375,- Euro + 225,- Euro + Strom & Studigebühren) = grob gerechnet 1000,- Euro, nur um mal ne Hausnummer zu nennen.
    Mein Netto-Einkommen ohne Krankenkasse müsste, um auf der sicheren Seite zu sein, also über diesen 1000,- Euro liegen. Richtig?

    2.) Nur mal hypothetisch - sollte ich die 80% als Kostenbasis nachweisen können und mir würde Wohngeld zustehen - wie berechnet sich dann mein Einkommen, nach welchem das Wohngeld berechnet wird?
    Also: Brutto = 950 Euro.
    WAS ziehe ich nun genau für Steuern und RV von dieser Brutto-Summe ab? Die Tatsächlichen Abgaben oder die pauschalen 20%, die in vielen Wohngeldrechnern hergenommen werden? Das wäre bei mir ein gravierender Unterschied. Beispiel: tatsächliche LSt. + KSt. + RV = ca. 100 Euro, angesetzte 20% wären aber 190 Euro.
    Dazu wichtig: wird die private Krankenkasse vorher oder nachher vom Bruttolohn abgezogen? Oder wird diese auch pauschal mit 10% vom Bruttolohn angesetzt?
    Ich weiß, das wird nun sehr detailliert, aber die Antworten auf diese Fragen ergeben bei mir gravierende Unterschiede in der Netto-Lohn-Berechnung.

    3.) Als vorerst letzte Frage - ich möchte zum nächsten Monat einen Jobwechsel vornehmen und werde dort wahrscheinlich tatsächlich mehr verdienen. Die Frage ist rein auf mein Mindesteinkommen bezogen - ich habe halt ein gutes Angebot und denke, ich werde im kommenden Jahr mehr verdienen als im letzten. Welcher Zeitraum wird dann für die Mindesteinkommensbetrachtung herangezogen?

    So, vielen Dank für Ihre Geduld. Wenn ich mit meinen Fragen quasi in einen "Aufpreis"-Bereich vorgestoßen bin, bitte kurz Bescheid geben, denn gute Beratung soll definitiv auch bezahlt werden und selbst Ehrenamt nicht auf Kosten sitzen bleiben.

    Viele Grüße

    Stratege

    --> ich möchte ausdrücklich betonen: ich frage das nicht, um mein Einkommen mit irgendwelchen halbgaren Dingern so zu schieben, dass ich quasi mein Optimum hier bestimme. Ich werde immer mein tatsächliches Einkommen genauso offenlegen, wie ich es auch bekomme! Es ist aber Tatsache (und das sollte aus meinen Zahlen auch erkennbar sein), dass ich einfach noch mehr verdienen MUSS und danach natürlich auch strebe.

    So, ich hoffe, ich habe das nun derart aufgeschrieben, dass sich die Sache mit wenigen Worten beantworten lässt.

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    sollte ich die 80% als Kostenbasis nachweisen können und mir würde Wohngeld zustehen - wie berechnet sich dann mein Einkommen, nach welchem das Wohngeld berechnet wird?
    Also: Brutto = 950 Euro.
    Die 20% werden nicht vom Einkommen abgezogen (und wenn, dann wäre es auch vom Netto), sondern vom erforderlichen Mindesteinkommen.

    Mein Netto-Einkommen ohne Krankenkasse müsste, um auf der sicheren Seite zu sein, also über diesen 1000,- Euro liegen. Richtig?
    Nein, weil Du von dem erforderlichen Mindesteinkommen die 20% sowie das fiktive Wohngeld abziehen mußt.

    ich möchte zum nächsten Monat einen Jobwechsel vornehmen und werde dort wahrscheinlich tatsächlich mehr verdienen.
    Da Du bereits jetzt (je nach Mietstufe) hart an der Einkommenshöchstgrenze lavierst könnte ein höheres Einkommen das Aus für das Wohngeld bedeuten. Ansonsten gilt das zu erwartende Einkommen.

    Gruß!

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