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Thema: Mal wieder Anspruchsfrage...

  1. #1
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    Standard Mal wieder Anspruchsfrage...

    Hallo Freunde,

    Ich (22) möchte/muss nun mit meiner Freundin (20) zusammen ziehen. Aktuell wohnen wir noch bei unseren jeweiligen Eltern, was aber mittlerweile aufgrund diverser Meinungsverschiedenheiten häufiger zu konfrontationen führt. Aus diesem Grund möchten wir uns nun nach einer eigenen Bleibe umsehen.

    Ich Männlich, 22, Angestellter in freier Wirtschaft, 1200€ Mtl. Bruttoverdienst (900€ Netto).Da ich berufsbedingt viel mit dem Auto unterwegs bin, geht mehr als die Hälfte meines Verdienstes nur für den Unterhalt des selbigen drauf.
    Eltern beide Angestellt gemeinsamer Verdienst ca. 3000€ Mtl. Netto, haben ein eigenes Haus, indem meine Schwester (17, in Ausbildung) wohnt

    Freundin 20, Schulische Ausbildung an Privatschule, bekommt rund 200€ Bafög was allerdings komplett für Schule ausgegeben wird. Geht stundenweise in Fabrik arbeiten (rund 200€ Mtl.)
    Vater Selbstständig ca. 3000€ Mtl. Mutter Verschwunden, kein Kontakt, auch nicht auffindbar

    Wie oben geschrieben müssen wir nun aufgrund häufiger Diskrepanzen ausziehen.

    Wohnungen haben wir auch schon einige ins Auge gefasst, diese kosten alle um die 300€ -400€ Warm.

    Besteht nun in irgendeiner Art und Weise eine Möglichkeit für uns einen Zuschuss oder ähnliches zu erhalten. Bspw. wenn sie die Mieterin ist und ich ihr Untermieter, oder umgekehrt.


    Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Antworten und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    John Smith

  2. #2
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    Standard

    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Online 2 Abfragen bezüglich eines Wohngeldzuschusses gemacht habe. Lau dem ersten (wohngeld.nrw.de) erhalten wir keinen Zuschuss, laut dem 2. Rechner (wohngeldantrag.de/WoG-Abfrage) erhalten wir rund 100€ Wohngeld.

    Von was kann ich da eher ausgehen?


    Mit freundlichen Grüßen

    John Smith

  3. #3
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    Hallo,

    es könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, nicht aber auf ALG II.

    Bspw. wenn sie die Mieterin ist und ich ihr Untermieter, oder umgekehrt.
    Das wäre der falsche Weg. 1. wäre das eine Betrugshandlung und 2. würdet Ihr dann gar kein Wohngeld erhalten, da Deine Freundin für sich allein keinen Anspruch auf Wohngeld hat und Dein Einkommen allein wiederum zu hoch sein dürfte.

    Da ich berufsbedingt viel mit dem Auto unterwegs bin, geht mehr als die Hälfte meines Verdienstes nur für den Unterhalt des selbigen drauf.
    Der Unterhalt eines Autos wird nirgendwo berücksichtigt, sondern maximal die Kosten von und zur Arbeit und ggf. die Haftpflichtversicherung (nur bei ALG II).

    Lau dem ersten (wohngeld.nrw.de) erhalten wir keinen Zuschuss, laut dem 2. Rechner (wohngeldantrag.de/WoG-Abfrage) erhalten wir rund 100€ Wohngeld.
    Der NRW-Rechner "besticht" durch seinen unlogischen Aufbau, der Falscheingaben provoziert.

    Gruß!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Das wäre der falsche Weg. 1. wäre das eine Betrugshandlung und 2. würdet Ihr dann gar kein Wohngeld erhalten, da Deine Freundin für sich allein keinen Anspruch auf Wohngeld hat und Dein Einkommen allein wiederum zu hoch sein dürfte.
    Hmm, da bin ich dann doch zu Blauäugig an die Sache gegangen. Aber gut das ich da vorher nochmal gefragt habe.

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Der Unterhalt eines Autos wird nirgendwo berücksichtigt, sondern maximal die Kosten von und zur Arbeit und ggf. die Haftpflichtversicherung (nur bei ALG II).
    Also sehe ich das hier richtig, dass für uns keine Möglichkeit besteht das Auto oder meinen Arbeitsweg mit anzurechnen?!

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Der NRW-Rechner "besticht" durch seinen unlogischen Aufbau, der Falscheingaben provoziert.
    Okay, dann kann ich ja schonmal hoffnungsvoller in das Gespräch mit den "Wohngeldbeamten" gehen.

    Ich habe weiterhin noch einige Beiträge und Seiten zum Thema Wohngeld durchgearbeitet. Wobei ich noch auf einen Freibetrag in höhe von 600€ Jährlich gestoßen. Für jeden Wohngeldberechtigten bis zum 25. Lebensjahr.
    Dieser Freibetrag wurde aber nicht überall mit angegeben, und auf manchen Seietn wurde dazu sogar gesagt das ich den auch für den "in Bedarfgemeinschaft lebenden Partner" ebenfalls geltend machen kann. Können Sie mir dazu etwas sagen?


    Mit freundlichen Grüßen

    John Smith

  5. #5
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    Hallo,

    Also sehe ich das hier richtig, dass für uns keine Möglichkeit besteht das Auto oder meinen Arbeitsweg mit anzurechnen?!
    Der Weg von und zur Arbeit wird durchaus berücksichtigt, das Auto an sich nicht.

    Wobei ich noch auf einen Freibetrag in höhe von 600€ Jährlich gestoßen. Für jeden Wohngeldberechtigten bis zum 25. Lebensjahr.
    Diese Aussagen sind schlicht Blödsinn. Einen entsprechenden Freibetrag gibt es nur bei im Haushalt der Eltern lebenden Kindern, die ein eigenes Erwerbseinkommen haben.

    Im übrigen sind Seiten, die in Zusammenhang mit dem Wohngeld von "Bedarfsgemeinschaft" fabulieren sowieso nicht seriös - bei dem Wohngeld gibt es keine Bedarfsgemeinschaft.

    Gruß!

    PS: Frage und Diskussion in den Bereich Wohngeld verschoben.

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