+ Antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Wohngeld während eines verzinsten Darlehens?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard Wohngeld während eines verzinsten Darlehens?

    hallo,
    ich bin mir nicht sicher, ob und unter welchen umständen ich wohngeld beziehen könnte, daher wäre ich froh, wenn jemand rat für mich hätte. meine situation ist so:
    reguläres bafög bekomme ich nur noch einen monat bis 03/2010. aufgrund eines fachrichtungswechsels könnte ich für zwei weitere semester ein verzinstes darlehen bekommen. steht mir wohngeld für diese zwei semester zu? ich habe hier auf der wiki bereits gelesen, dass der gesetzestext nicht eindeutig ist. wie sollte ich mich am klügsten verhalten?

    meine zweite frage betrifft das mindest- und höchsteinkommen zum wohngeld. ich verdiene 380€ monatlich, die höhe des darlehens kann ich wählen. sollte ich uU nicht das volle darlehen nehmen, um nicht über dem höchtbetrag für das wohngeld zu sein, bzw. sollte ich einen gewissen mindestbetrag darlehen wählen, um das mindesteinkommen für das wohngeld zu haben?

    vielen dank und herzliche grüße
    jeanette

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    von wem erhälst Du das Darlehen?

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    Von der Kfw. Durch den Fachrichtungswechsel nach dem 2. Semester hat sich meine Studienzeit um 2 Semester verlängert. Für diese zwei Semester bekommt man kein reguläres Bafög, hat aber einen Rechtsanspruch auf dieses Darlehen.

  4. #4
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    wie hoch ist Deine Warmmiete?

    Gruß!

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    Warmmiete 270 €. Hinzukommen werden voraussichtlich 50-100€ Gas- und Stromkosten.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    viele grüße und großen dank für deinen rat im voraus.

  7. #7
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    300 € sollte schon die monatliche Kreditsumme sein.

    Gruß!

  8. #8
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    ok, und wenn ich die nehme, habe ich definitiv anspruch auf wohngeld?

  9. #9
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    24.02.2010
    Beiträge
    1

    Standard wohngeld

    nee, du bekomst kein wohngeld, weil du noch Bafög-berechtigt bist. Ich hab gerade das selbe Problem. Ich war noch nie Bafög berechtigt, weil mein Vater zu viel verdient und und jetzt bin ich über die Regelstudienzeit hinaus und auf einmal bin ich "bafögberechtigt", weil mir ein Kredit zu sehr schlechten Konditonen zu steht. Was hat das mit bafög zu tun?

    Was meintest du denn damit, dass der Gesetzestext in der Hinsicht nicht so eindeutigt ist?
    Mein Berater meinte, man könte mal gucken, ob das rechtlich wirklich in Ordnung ist, dass man gezwungen werden kann einen verzinsbaren Kredit aufzunehmen, um seine Lebenskosten decken zu können? Irgendwie kann das ja nicht sein. Als Arbeitsloser kriegste ja auch Arbeitslosengeld und nicht einen Rechtsanspruch auf einen Kredit.

    Weiß irgendwer mehr?

  10. #10
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    hallo,
    anscheinend darf man hier keine links einfügen, daher gib mal bei google "studis online wohngeld" ein. gleich das erste suchergebnis sollte es sein.

    auf der seite ist gleich der zweite punkt interessant:
    "Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann ab dem 1. Januar 2009 einen Wohngeldantrag stellen."

    In der genaueren Erläuterung heißt es dann, und das meine ich mit `nicht eindeutigem Gesetzestext`:
    Wer BAföG als Bankdarlehen erhält, kann ab dem 1. Januar 2009 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ob es dann am Ende auch Geld gibt, ist natürlich wieder eine andere Frage. Sicherheitshalber sei erwähnt, dass in der Gesetzesbegründung als Fall des Bankdarlehens lediglich die Hilfe zum Studienabschluss erwähnt wird. Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Wohngeldgesetz 2009) müssten jedoch auch die anderen Fallgruppen der Förderung durch Bankdarlehen von der Regelung erfasst sein.

    du sagst dein `berater` meinte etwas. welchen berater meinst du? bafög oder wohngeld? seit ich mit behörden zu tun habe, hab ich oft den eindruck, dass die stets darum bemüht sind, sowenig kohle wie möglich rausrücken zu müssen. als wäre es ihre eigene.

    viele grüße

  11. #11
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    Hier mal der angesprochene Gesetzesauszug. Wesentlich ist der zweite Satz.

    Stehen allen Haushaltsmitgliedern Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder den §§ 59, 101 Abs. 3 oder § 104 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zu oder stünden ihnen diese Leistungen im Fall eines Antrages dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch. Satz 1 gilt nicht, wenn die Leistungen ausschließlich als Darlehen gewährt werden. Satz 1 gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Förderung haben. Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, ist das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weiterzuleisten; § 27 Abs. 2 und § 28 bleiben unberührt.

  12. #12
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    also: man kann, wenn man bafoeg als darlehen bezieht, wohngeld beantragen, wie es auch aus dem gesetzestext hervorgeht, den ich gepostet habe. zwar hab ich noch keinen bescheid, aber mein sachbearbeiter hat es mir zugesagt.

  13. #13
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Äh - das hat nie jemand bestritten...

  14. #14
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    23.02.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    Zitat Zitat von sonja2000 Beitrag anzeigen
    nee, du bekomst kein wohngeld, weil du noch Bafög-berechtigt bist. Ich hab gerade das selbe Problem. Ich war noch nie Bafög berechtigt, weil mein Vater zu viel verdient und und jetzt bin ich über die Regelstudienzeit hinaus und auf einmal bin ich "bafögberechtigt", weil mir ein Kredit zu sehr schlechten Konditonen zu steht. Was hat das mit bafög zu
    stimmt, dann hab ich diesen beitrag fehlinterpretiert.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 30.11.2010, 19:09
  2. Wohngeld trotz Nichtwahrnehmen des Bafög Darlehens?
    Von lisbeth im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 31.08.2010, 17:09
  3. Kindergeld während eines Auslanspraktikums
    Von hafenkieker im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.05.2010, 14:32
  4. Unterhalt während eines Master Studiums
    Von Catrin86 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 01.12.2009, 14:57

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein