Hallo
Mein Wohngeldanspruch wurde ablehnt, weil meine in einer anderen Stadt studierende Tochte nicht zu meinem Haushalt gerechnet wird.
Meine Info ist, dass es sich bei meiner Tochter bei dem Studium um eine Erstausbildung handelt, und hierdurch wird sie weiterhin am Wohnort der Familie gerechnet.
Sie ist weiterhin mit dem ersten Wohnsitz ist am Antragsort gemeldet.
Zweiter Wohnsitz ist in einer WG am Studienort.
Sie ist nur von Montags bis Freitags am Studienort.
Hat auch weiterhin am Wohnort ihr eigenes komplett eingerichtes Zimmer mit allen notwendigen Einrichtungen.
Wer kann mir helfen.
Prüfe ob ich Klage beim Verwaltungsgericht beantrage.
MfG
Petra
Hallo,
die Entscheidung ist vollkommen richtig und eine Klage ziemlich sinnlos. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum Haushalt ist der Lebensmittelpunkt, der im Fall Deiner Tochter selbst nach Deinen eigenen Worten nicht bei Euch, sondern am Studienort liegt. Somit ist die Tochter nicht berücksichtigungsfähig. Ansonsten ist auch Deine Info falsch - ein Zusammenhang mit dem Erststudium gibt es in diesem Zusammenhang überhaupt nicht und ich nehme mal an, daß Du vollkommen veralteten "Infos" aufgesessen bist.
Gruß!
Hallo Hoppel
Mir wurde mitgeteilt, daß Auszubildene und auch Studierende welche ihre erste Ausbildung machen immer zum Haushalt der Eltern gerechnet werden.
Es ist wahrscheinlich möglich das nach der Ausbildung kein Arbeitsplatz gefunden wird.
Dieses steht auch auf einigen Seiten von Wohngeldstellen
MfG
Petra
Hallo,
nein, diese Aussage ist falsch bzw. veraltet.
Gruß!
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