+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: U25, Zweitausbildung, Wohngeld + Kindergeld?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.01.2010
    Beiträge
    2

    Ausrufezeichen U25, Zweitausbildung, Wohngeld + Kindergeld?

    Hallo,

    blicke durch diesen ganzen Wirrwarr nicht mehr durch... brauche dringend Hilfe!

    Bin 22 Jahre alt(werde dieses jahr noch 23).

    Fange zum 01.08.2010 eine 2. Ausbildung zur Steuerfachangestellten an (betriebliche Ausbildung).
    Habe vorher schon eine Ausbildung zur Bürokauffrau (auch betrieblich) erfolgreich absolviert, aber bis jetzt noch keinen Job bekommen. Hab mich gleichzeit für eine 2. Ausbildung beworben und jetzt halt diese bekommen.

    Zur zeit mache ich eine Weiterbildung bei der Deutschen Angestellten Akademie noch bis Mitte März (dafür bekomme ich Fahrtkostenerstattung ca. 75 €).

    Möchte ab April mit meinem Freund zusammen ziehen, da ich meinen Eltern nicht mehr auf der Tasche liegen möchte, eigenständiger werden möchte und ich mich mit Ihnen nicht mehr so gut verstehe.

    Eltern würden mir das Kindergeld, wenn ich es bekommen könnte, nicht geben.
    Ebenso würden sie auch keinen Unterhalt zahlen wenn ich ausziehe. Müssen sie doch sowieso nicht mehr, wenn ich ne 2. Ausbildung mache, oder?

    Würde ich dann Wohngeld und Kindergeld bekommen? Und wenn ja, ab wann?

    Notiz

    Bekomme momentan noch bis August ALG I: 387 (netto)monatlich

    Meine monatliche Ausbildungsvergütung ab 01.08.2010 (brutto):

    1. Jahr: 565 €
    2. Jahr: 615 €
    3. Jahr: 665 €

    Mein Freund bekommt ca. 1500 € Gehalt (netto)

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!

    PS: macht es eigentlich unter der o.g. Situation einen Unterschied ob ich mit meinem Freund normal zusammenziehe oder eine WG (nur wir beide) mache?

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    Eltern würden mir das Kindergeld, wenn ich es bekommen könnte, nicht geben
    Wenn deine Eltern für Dich Kindergeld bekommen, sind Sie - sofern Du nicht mehr bei Ihnen wohnst - verpflichtet, Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu leisten.

    macht es eigentlich unter der o.g. Situation einen Unterschied ob ich mit meinem Freund normal zusammenziehe oder eine WG (nur wir beide) mache?
    Der Unterschied nennt sich Betrug.

    Ansonsten kann ich zur Frage nach dem Wohngeld nichts sagen, da Du keine Angaben zur Warmmiete gemacht hast.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.01.2010
    Beiträge
    2

    Pfeil

    Also bekomme ich keine Unterstützung?

    Mhm... dann muss ich mir echt nochmal überlegen ob ich ausziehen sollte...

    nochmal 2 1/2 bis 3 Jahre bei den Eltern vergammeln... (situation wird immer schlimmer)

    Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. zweitausbildung mit 30
    Von kobiac im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 22.03.2011, 20:00
  2. Zweitausbildung
    Von Jia im Forum Elternunabhängiges BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 17.10.2009, 23:32
  3. Wohngeld bei zwei Auszubildenden (Erstausbildung und Zweitausbildung)
    Von fantastic choice im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 18.05.2009, 18:38
  4. Habe ich nun Anspruch auf Wohngeld bei Zweitausbildung?
    Von Lilith im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 12.05.2009, 12:51
  5. Zweitausbildung
    Von krummel1983 im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.08.2008, 11:40

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein