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Thema: Wohngeld oder andere Leistungen moeglich?!

  1. #1
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    Frage Wohngeld oder andere Leistungen moeglich?!

    Tachen ihr lieben,

    Erstmal im Voraus ein riesiges Lob an dieses Forum, ich bin schon seit langem hier am lesen, nun endlich hab ich mich aber auch mal dazu durch gerunngen mich anzumelden, da meine frage doch etwas spezifischer ist.

    fang ich vorne an:
    ich bin zur zeit auPair in spanien, muss/bzw will das ganze fruehzeitig abbrechen, da meine mutter erkrankt ist und mir das moralisch nicht moeglich ist weiter hier zu bleiben. vorher hatte ich mich schon um ein fsj gekummert, was ab august 2010 losgeht. nun geht mein flug aber am 25.3. das heisst, bis zum fsj, was vertraglich feststeht, haenge ich im wahrsten sinn ein der luft.
    vor antritt meiner reise hatte die freundin meines vaters mich aus (vertragsrechtlich) IHREM haus geworfen und ich hatte vor meinem abflug bei meiner mutter im flur fuer 3 monate wohnen muessen, da es sich vor der aupair zeit weisgott nicht gelohnt haette etwas anderes suchen.
    daher bin ich so ziemlich obdachlos vorrerst wenn ich heim komm. ich werd ersteionmal bei meinem freund unterkommen aber das geht nicht auf dauer. ich habe 2 freunde austuen koennen, die mit mir eine wohngemeinschaft aufmachen wuerden. aber nun kommts.. was kann ich tun, um das finanziert zu bekommen?! bewernbungen fuer einen nebenjob sind ab heute draussen, und ich hoffe bis zum 1.april werd ich auch wieder auf 400 euro basis arbeiten koennen. aber meine farge nun, kann muss soll ich hartz 4 beantrage?! oder nur wohngeld, und wenn, kann ich waehrend des fsj das wohngeld oder kindergeld immernoch beziehen!?

    iich hoffe das ganze ist nicht zu unuebersichtlich geschrieben, aber ich brauche ganz drigend ein paar echt nuetzliche ratschlaege!!!!

    vielen dank schon mal im voraus!
    anja

  2. #2
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    Hallo,

    ich habe die Überschrift geändert - "Dringlich" sind hier alle Anfragen...

    Wie alt bist Du? Warum kannst Du nicht bei Deiner Mutter leben?

    Gruß!

  3. #3
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    Ich bin 20 Jahre alt. Meine Mutter lebt mit meinem Bruder in einer 3 Zimmer wohnung zentral in der Stadt, fussweg zur arbeti 4minuten. Umziehen kann sie sich nicht leisten. Un dich kann schlecht fuer so lange zeit im Flur wieder unter kommen! wie gesagt die monate vor antritt der reise, muste ich es dort auch auf der luftmadratze aushalten. schoen ist was anderes kann ich dazu nur sagen...

  4. #4
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    okay.. auf der Internetseite der Maltesar habe ich folgendes gefunden:

    Mietkostenerstattung
    Wenn keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, wird von der Einsatzstelle eine Unterkunftspauschale
    ausgezahlt. Eine Mietkostenerstattung für die Privatwohnung von Freiwilligen seitens der Dienststelle erfolgt nicht.
    Evtl. ist die Beantragung von Wohngeld möglich.
    Nebentätigkeit
    Das FSJ wird als ganztägige Hilfstätigkeit geleistet. Daraus ergibt sich, dass die volle Arbeitskraft der Einrichtung zur
    Verfügung gestellt wird. Nebentätigkeiten sind von der Einsatzstelle zu genehmigen.

    Kindergeld
    Die Eltern der Freiwilligen im FSJ sind kindergeldberechtigt, sofern das Einkommen der Helfer/innen im Kalenderjahr
    die jährlich neu festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet.


    das heisst auf gut deutsch, auf kindergeld hat man waehrend dessen anspruch auf wohngeld muss geprueft werden.. da man aber beim fsj eh nur ein taschengeld bekommt und kein riesiges gehalt, waere mein einkommen somit ja so gering, dass wohngeld machbar sein sollte?! versteh ich das richtig, oder komplett falsch?! xD
    lg

  5. #5
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    Hallo,

    einen Anspruch auf Wohngeld sehe ich nicht unbedingt, weil Dein Einkommen zu gering sein könnte. Das hängt aber (auch) vom Mietpreis ab.

    kann muss soll ich hartz 4 beantrage
    Normalerweise gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern und dürftest somit keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf ALG II haben, in dem dann keine Unterkunftskosten enthalten sind.

    Gruß!

  6. #6
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    was heisst das dann!?

    das ich auch ohne harzt4, nur mit kindergeld und nebenjob gucken muss ob ich ne wohnung bekomm. das is ja prima. und warum sollte das einkommen fuer wohngeld zugering sein. waehrend des fsj bekomm ich ein "taschengeld" von ca 200 euro, wenn ich nebenbei den nebenjob gehalten darf, wovon ich ausgehe sinds nochma ca. 350 euro plus kindergeld.. zaehlt meines wissens alles mit zu einkommen. daher duerfte das nicht zu gering sein. oder ich verstehe dich falsch.

    die bedarfsgemeinschaft kann ich aber nicht beziehen, daher MUSS ich alternative finanzierungsmoeglichkeiten suchen.

    gruss

  7. #7
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    Hallo,

    was heisst das dann!?
    Das, was ich bisher geschrieben habe.

    waehrend des fsj bekomm ich ein "taschengeld" von ca 200 euro
    Von 200 € "Taschengeld" hast Du bisher nichts gesagt.

    Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann ich mangels Angaben zur Warmmiete immer noch nicht beurteilen.

    Gruß!

  8. #8
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    Ein fsj ohne verguetung bzw solchem "taschengeld" zu dem meist noch eine wohn und verpfelgungspauschale gehoert, ist mir unbekannt.

    miete wuerde sich vorraussichtlich warm zwischen 200-250 euro betragen. kann ich deswegen sagen, weill wir derzeit zu dritt eine wohnung, in der jeder nicht mehr als diesen betrag zuzahelen haette, wenn du nun fragen solltest, wie ich auf diesen betrag komme.

  9. #9
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    Hallo,

    Ein fsj ohne verguetung bzw solchem "taschengeld" zu dem meist noch eine wohn und verpfelgungspauschale gehoert, ist mir unbekannt.
    Mal abgesehen davon, daß jemand, der sich nicht mit dieser Materie tagtäglich oder auch aktuell beschäftigt, wissen muß, ob es Taschengeld gibt oder nicht, schreibst Du vorher noch

    Eine Mietkostenerstattung für die Privatwohnung von Freiwilligen seitens der Dienststelle erfolgt nicht.
    Was denn nun? Gibt es nun eine Wohnpauschale oder nicht?

    Gruß!

  10. #10
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    perdon, hatte ich versehentlich vorrausgesetzt bei der art des forums. wollte aber nicht zu vorschnell sein. bitte um verzeihung.

    zurueck zum wesentlichen:

    wohnpauschale seitens der dienststelle gibt es nicht. hab mir gestern aber erklaeren lassen, dass ich aber anspruch auf wohngeld habe. daher ist das recht belanglos.

    desweiteren wurde mir von einer recht zuvorkommenden dame des amtes, dass ich doch sehr wohl anspruch auf hartz4 haette fuer die monte die in "in der luft haenge". in wie weit meintest du, ich haette nur geminderte ansprueche, byw was fuer welche waeren das?

    gruss

  11. #11
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    Hallo,

    wohnpauschale seitens der dienststelle gibt es nicht. hab mir gestern aber erklaeren lassen, dass ich aber anspruch auf wohngeld habe. daher ist das recht belanglos.
    Belangslos ist das schon nicht, weil solche Wohnpauschalen durchaus Einfluß auf das Wohngeld haben.

    Insgesamt dürftest Du tatsächlich einen Anspruch haben.

    wie weit meintest du, ich haette nur geminderte ansprueche
    Wie ich es bereits geschrieben habe:

    Normalerweise gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern und dürftest somit keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf ALG II haben, in dem dann keine Unterkunftskosten enthalten sind.
    Das wären dann 284 € Regelsatz. Dem gegenüber werden die Einnahmen gestellt, womit Du kein ALG II bekommen würdest. Ob nun ein oder kein Anspruch vorhanden ist, kannst Du nur mit einem entsprechenden Antrag herausbekommen - auf mündliche Aussagen würde ich mich da in keinem Fall verlassen.

    Im übrigen gibt es nur eins: entweder ALG II oder Wohngeld.

    Gruß!

  12. #12
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    okay, alles klar. danke.

    also muss ich fuer die paar monate gucken was geht, am besten beantragen und schaun, ob ich tauglich bin oder nich und fuers fsj muss ich mir im groben keine sorgen machen. das is schon ma wenigstens etwas

    gruss

  13. #13
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    Hallo,

    und fuers fsj muss ich mir im groben keine sorgen machen
    Naja. Erwarte nicht Unsummen an Wohngeld...

    Gruß!

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