Hallo,
meine Situation:
- Im Sommer 25 Jahre
- Studiere Wirtschaftswissenschaften
- Bafög bekomme ich nicht, weil meine Eltern zu viel verdienen (kein Antrag gestellt)*
- Ich will jetzt mit meiner Freundin zusammenziehen (Azubi)
- Einkommen < 400€ / Monat
* Hab folgendes gefunden: "Studierende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG haben, können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten."
Das heißt doch, wenn ich KEINEN Anspruch auf Bafög habe (weil meine Eltern zu viel verdienen) habe ich Anspruch auf Wohngeld, oder?
Dazu kommt noch, dass ich Zivildienst geleistet habe.
Also 9 Monate mein Kindergeld zu verlängern ginge auf jeden Fall oder?
Sorry, dass ich mir selbst antworte aber finde den "bearbeiten" Knopf nicht.
Ich habe grade gelesen, dass man Wohngeld als Student bekommt, wenn man kein Bafög bekommt.
Bafög bekommt man nur für die Regelstudienzeit.
Meine Regelstudienzeit (6 Semester) endet mit dem SoSe 2010, d.h. auch mein Anpruch auf (evtl. Bafög).
Mein Anspruch auf Kindergeld endet quasi Zeitgleich im Juli 2010.
Also kann ich ab dem WS 2010/11 bzw. ab Sommer 2010 Wohngeld beantragen oder?
Hallo,
Nein, da Du auch weiterhin dem Grunde nach Anspruch auf BaföG hast.Das heißt doch, wenn ich KEINEN Anspruch auf Bafög habe (weil meine Eltern zu viel verdienen) habe ich Anspruch auf Wohngeld, oder?
Wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wurde ja, allerdings sehe ich nicht unbedingt, daß Du angesichst Deines Einkommens auch Wohngeld bekommst. Eine endgültige Einschätzung kann ich jedoch mangels Angaben nicht vornehmen.Also kann ich ab dem WS 2010/11 bzw. ab Sommer 2010 Wohngeld beantragen oder?
Gruß!
Danke schonmal für deien Antwort.
Habe noch ein paar Sachen rausgefunden, hoffe ich zumindest.
Ich habe grade gelesen, dass man Wohngeld als Student bekommt, wenn man kein Bafög bekommt.
Bafög bekommt man nur für die Regelstudienzeit.
Meine Regelstudienzeit (6 Semester) endet mit dem SoSe 2010, d.h. auch mein Anpruch auf (evtl. Bafög).
Mein Anspruch auf Kindergeld endet quasi Zeitgleich im Juli 2010.
Also kann ich ab dem WS 2010/11 bzw. ab Sommer 2010 Wohngeld beantragen oder?
Zudem habe ich Zivildienst geleistet und mein Anspruch auf Kindergeld wird somit um 9 Monate verlängert.
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Also ich wohne im Moment in einer WG und bekomme 400€ von meinem Vater (Unterhalt+Kindergeld).
Zusätzlich gehe ich Montags arbeiten (da Vorlesungsfrei). Das macht im Monat ca. 200-300 €.
Somit hätte ich also ein "Einkommen" von 600-700€.
Gefunden habe ich:
Zitat:
Das notwendige Mindesteinkommen kann man sich allein nach der folgenden Faustformel ausrechnen: Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen Der Regelsatz beläuft sich bei einem Alleinstehenden auf 359,- €, bei einem Paar auf jeweils 323,- € pro Person.
Also grob gesagt:
323,-€ + 300,-€* = 623,-€
* Da wir noch keine Wohnung haben gehe ich einfach mal von 600€ warm aus. Dieser Wert wird durch 2 geteilt, weil meine Freundin ja auch die Hälfte zahlt. Oder?
Hallo,
vorhin war noch von 400 € die Rede.
Das hängt davon ab, ob Ihr zusammen wirtschaftet. Ist dies der Fall, lautet die Formel 646 € + 600 €.Dieser Wert wird durch 2 geteilt, weil meine Freundin ja auch die Hälfte zahlt. Oder?
Nicht Unterhalt + Kindergeld, sondern Unterhalt. Das von Dir so genannte "Kindergeld" ist normaler Unterhalt.bekomme 400€ von meinem Vater (Unterhalt+Kindergeld)
Gruß!
Also ich bekomme monatlich 400€ von meinem Vater.
In den 400€ ist das Kindergeld (noch mit 150€ gerechnet) mit drin, sowie 250€
Diese 250€ resultieren auf der Abmachung, dass mein Vater mir die Miete für meine WG zahlt.
Ich weiß (mittlerweile) dass das Kindergeld direkt auf MEIN Konto gezahlt werden muss, und nicht erst auf das Konto meines Vaters, aber das sollte ja kein Problem sein zu beantragen.
Demnach würde ich dann monatlich folgendes bekommen:
- Kindergeld (kA wieviel das jetzt genau ist, wurde ja erhöht)
- 250 € Unterhalt von meinem Vater
- 200-300 € verdiene ich noch zusätzlich, je nach dem wieviele Montage ich arbeite.
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